Der Schutzbedarf außerhalb des Zerstörungsbereiches

Wenn eine Atombombe gezündet wird, enstehen neben Hitze und Druckwelle unter-

schiedliche Strahlungen:

Alpha-Strahlen sind eine Teilchenstrahlung von hoher Geschwindigkeit aus dem

zerfallenden Kern Alphateilchen haben in Gasen eine Reichweite von wenigen

Zentimetern. für Alpha-Teilchen ist bereits Papier undurchlässig. Sie dringen in

Zellkerne ein und sind dort strukturstörend.

Beta-Strahlen bestehen aus schnellen Elektronen, die ebenfalls aus dem

Atomkern stammen. Beta-Teilchen haben eine größere Reichweite als

Alphateilchen. Sie können durch dünne Metallplatten, abgehalten werden.

Gamma-Strahlen

Es handelt sich hier nicht um Teilchen, sondern um elektromagnetische Wellen

mit höherer Energie die sogar teilweise Beton, Blei und Stahl zu durchdringen. Sie

können gleichzeitig mit Alpha- und Beta-Strahlen entstehen.

Neutronen-Strahlung

Neutronen werden bei Atombombenexplosionen ausgesandt. Neutronen haben

für viele Materialien ein starkes Durchdringungsvermögen (Neutronenbombe).

Teilchenstrahlung gibt Energie bereits auf kurzen Wegstrecken komplett in tieri-

schen und menschlichen Körpern innerhalb von einem Millimeter ab.

Wellenstrahlung wird erst durch weite Entfernungen abgeschwächt.

Diese Strahlungsarten sind für menschlichen und tierische Körper extrem schädlich

und können Krankheiten wie Krebs und Leukämie und auch letztendlich zum Tod

führen.

Dosisleistung

Früher wurde die Strahlung in Rem (rem) gemessen. Die Einheit radiologisch be-

werteter Dosisgrößen ist Sv (Sievert), 1 Sv entspricht 100 rem.

Personen, die eine Gesamtdosis von 25 Röntgen empfangen haben, dürfen für

längere

Zeit keiner weiteren Strahlenbelastung ausgesetzt werden.

Strahlenbelastungswerte:

Für volljährige Personen (mit Ausnahme von schwangeren Frauen), die beruflich

strahlenexponiert sind, gelten folgende Grenzwerte (effektive Dosis):

20 mSv pro Jahr

50 mSv in einem Jahr

In außergewöhnlichen Fällen sind auch Überschreitungen möglich. Nach der

deutschen Strahlenschutzverordnung werden die beruflich strahlenexponierten

Personen in zwei Kategorien eingeteilt:

Mit einer maximalen Jahresdosis von über 6 mSv erreichen, bei jährlichen

Untersuchungen.

Bei beruflich strahlenexponierte Personen, die nicht mehr als 6 mSv innerhalb

von 12 Monaten erhalten.