Im Reichsgesetzblatt von 1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden), zeigte die Gesetzgebung verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung der Kellerfenster auf. Hierdurch sollte eine ausreichende Splittersicherheit und Gassicherheit erreicht werden
Quelle: Reichgesetzblatt Teil 1 1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden)
Fensterabsicherung eines Halbkellers in der Praxis - Dielen oder Bretter wurden vor das Fenster gestellt und davor wurden Sandsäcke gestapelt oder einfach, wie in diesem Beispiel, Sand angeschüttet
Fenstersicherung