Der Luftschutz in Kirchen wurde lange Zeit nach dem Krieg von den Zuständigen bestritten bzw. als nicht vorhanden abgetan. Evangelische oder katholische Kirchen vertraten die Meinung, daß sie mit dem Bekanntwerden von kirchlichen Luftschutzeinrichtungen aller Art in die Nähe der Unterstützer der Nazis gerückt werden könnten.
Der bauliche Kirchenluftschutz würde je nach örtlichen Gegebenheiten geschaffen. In Luftschutzorten 1. Ordnung hatten fast alle größeren Kirchen entweder eine LS-Anlage in oder neben der Kirche, oder eine Nutzungsmöglichkeit im näheren Umfeld .
Hier galt die Richtlinie für die Durchführung des erweiterten Selbstschutzes im Luftschutz: Anweisung für die Durchführung des Luftschutzes in Kirchen.
Einer der spektakulären Einsätze des SBB war übrigens die Dokumentation eines stark verbruchgefährdeten LS-Stollen einer Kirche.
Nach der ersten Befahrung wurde sofort der Bericht geschrieben und an die Verantwortlichen der Kirche weitergeleitet. Diese schalteten sofort, wie angeraten, einen Gutachter ein, der a) unsere Sichtung bestätigte b) die Sicherung wie der SBB auch, als extrem dringend erachtete c) die Sicherung sehr kurzfristig in die Wege leitete.
Man kann sagen: Kirche gerettet und niemand kam zu schaden
LS in Kirchen