Luftschutz durch städtebauliche Maßnahmen
 
Grundforderung jeglichen Luftschutzes bei unseren Städten ist, sie weiträumig zu gestalten und aufzulockern. Hierfür sind im In- und Ausland bisher mannigfache Vorschläge gemacht worden, von denen ein großer Teil jedoch nicht als brauchbar angesehen werden kann. Nach W. Lehweß und Fr. Winter1) kann man dieser Forderung nur dann weitgehend Rechnung tragen, wenn man ihre Auswirkungen auf Straßenführung, Verkehr, Versorgungsanlagen usw. berücksichtigt.

Neuanlagen
Bei Neuanlagen sind die erforderlichen Maßnahmen am leichtesten durchzuführen. Zunächst gilt es, eine freie, dem Wind ausgesetzte Lage für die Stadt zu finden. Bei der Grundrißgestaltung sollten die Straßen möglichst in Richtung der vorherrschenden Winde angelegt werden, in Deutschland von Südwest nach Nordost. An Straßen, die nicht in dieser Richtung liegen, ist geschlossene Bauweise zu vermeiden. Die Straßenbreite sollte gleich der Summe der beiderseitigen Haushöhen und freibleibendem Verkehrsstreifen sein; dabei kann natürlich, je nach den Bedürfnissen des Verkehrs, ein Teil der Straßenbreite durch Vorgärten eingenommen werden. Plätze mit großen Wasserflächen und Springbrunnen bieten willkommene Möglichkeiten, jederzeit für Feuerlöschzwecke Wasser heranzubringen. Besonders gefährdete Anlagen sind zweckmäßig mit Grünflächen zu umgeben. In unmittelbarer Nähe gefährdeter Betriebe sollte man keine Wohngebiete vorsehen.

Als innenstädtisches oberirdisches Verkehrsmittel kommt heute vor allem der Kraftomnibus in Frage, als städtisches Schnellverkehrsmittel die Untergrundbahn. Neu anzulegende Fernbahnhöfe sollten bei größeren Städten unterirdisch ausgeführt werden; bei kleinen Ortschaften wird man sich damit begnügen, zwischen Bahnhof und Ort eine reichliche Entfernung zu legen, um wenigstens die Ortschaft nicht durch Angriffe auf den Bahnhof zu gefährden. Flugplätze sollten außerhalb der Stadt liegen; außerdem müssen an verschiedenen Stellen Notlandeplätze vorhanden sein.


Die Versorgungsanlagen für Gas, Wasser und Elektrizität sind auf mehrere kleinere, in der Umgebung verstreute Werke zu verteilen, damit nicht durch Ausfall eines Werkes die Versorgung und die Gewerbetätigkeit einer Stadt völlig lahmgelegt werden. Die Versorgungsleitungen sollen so tiefgelegt werden, daß sie nicht nur gegen Splitterwirkung, sondern auch gegen Volltreffer gesichert sind. Wo dies zu teuer wird, kommen Ringleitungen in Frage, die die Versorgung einer Stelle auf mehreren Wegen ermöglichen. Die verschiedenen Leitungen sollten möglichst auseinandergezogen verlegt werden. Für die Not-Wasserversorgung empfiehlt sich die Anlage möglichst vieler Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet. Alle natürlichen Wasserläufe, Seen und Teiche in und außerhalb der Stadt müssen erhalten bleiben, da sie zum Feuerlöschen bei Ausfall der Versorgung aus dem Leitungsnetz unentbehrlich sind. Im Bedarfsfall müssen Wasserläufe künstlich geschaffen werden. Ferner ist für Notbeleuchtung der Straßen und für Notaborte mit Torfstreueinrichtung in den Wohnvierteln Sorge zu tragen.

Bestehende Ortschaften
Bei den bestehenden Ortschaften stehen der Erfüllung der Forderungen des Luftschutzes besonders große Schwierigkeiten entgegen, da die Kosten sehr hoch sind. Andrerseits laufen die Forderungen des allgemeinen Städtebaues hier vielfach mit denen des Luftschutzes gleich. So wird es kaum größere Schwierigkeiten machen, bei allen Stadtsanierungen, Straßendurchbrüchen usw. die Forderungen des Luftschutzes zu berücksichtigen. Größere gefährdete Betriebe müssen aus dichtbesiedelten Bezirken herausgenommen werden. Dies wird, wenn auch nur allmählich, in den nächsten Jahrzehnten gelingen, zumal auch Gründe der Bevölkerungspolitik hierfür sprechen.

Besonders wichtig ist es, für die obersten Behörden und Befehlsstellen sog. Ausweichstellen festzulegen, die im Gefahrfall sofort zu beziehen sind. Für die Verkehrsanlagen sind vor allem in den Großstädten besondere Notmaßnahmen zu treffen, z. B. Anlagen zum Halten von Fernzügen auf den Vorortbahnhöfen, Notladestellen und leichte Umleitungsmöglichkeiten für den Güterverkehr. Da durch Zerstörung der großen Güterbahnhöfe die Versorgung der Stadt mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern lahmgelegt werden kann, sollten längs der Zufahrtlinien an verschiedenen Stellen Abstellgleise und Laderampen gebaut werden, an denen man im Notfall die Züge entladen kann. Für die Weiterbeförderung müßte ein besonderer Lastkraftwagenverkehr vorgesehen werden.

Um Einheitlichkeit und ausreichende Wirksamkeit der städtebaulichen Maßnahmen zu gewährleisten, fordern Lehweß und Winter, daß die Stellen der Landesplanung mit der Durchführung beauftragt werden.


x) TF. Lehweß u. Fr. Winter, Die Möglichkeit städtebaulicher Maßnahmen zum Schutze von Wohnsiedlungen gegen Angriffe aus der Luft. Schriftenreihe „Siedlung" der Deutschen Gesellschaft für Bauwesen und der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung, 3. H. Berlin 1935, Selbstverlag der D. G. f. B. 17 S. m. 9 Abb. Preis l "M.
 

Quelle: VDI Zeitschrift, Bd. 79, Nr. 50, 14.12.1935, S. 1492
 

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