Auszug aus: Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1936
Luftschutz der Lager brennbarer Flüssigkeiten
Von Dr.-Ing. Paul Kalaß, Oberregierungsbaurat im Reichsluftfahrtministerium 1)
Ein wesentlicher Schutz wird durch möglichste Verteilung der Öllager über das ganze Land hin erreicht.
Unterirdische Lagerung bietet erhöhten Schutz, dabei ist weitgehende Aufteilung in Einzelbehälter zweckmäßig. Zusätzlicher Schutz wie Betonummantelungen, Trennmauern zwischen den Behältergruppen, Stahlplatten u. a. sind zweckmäßig. Bei oberirdischen Lagern kann man durch hohe Umwallungen, Unterteilung der umwallten Räume, Tarnung und andere Maßnahmen die Mineralölverluste durch Luftangriffe möglichst gering halten. Zur Abwehr unmittelbar drohender Gefahren ist Einrichtung eines Werkluftschutzes auf Lagerplätzen notwendig.
Die ständige Zunahme des motorischen Antriebes in Industrie, Verkehr und Wehrmacht hat einen sich fortlaufend steigernden Bedarf an flüssigen Brennstoffen sowie an Speicherraum für diese und Zapfstellen zur Folge. Für die meisten europäischen Staaten, die nicht in der glücklichen Lage sind, über ausreichende Erdölgewinnungsstätten im eigenen Lande zu verfügen, entsteht dabei die wichtige Aufgabe, sich Mineralölvorräte planmäßig und in bestimmtem Umfang anzulegen. Diese sollen im Frieden Schwankungen am Mineralölmarkt und in der Wirtschaft ausgleichen und im Kriege die Wehrmacht und die Rüstungsindustrie bei der Unterbrechung der Einfuhr in ausreichendem Maß versorgen.
Man muß damit rechnen, daß die Lager brennbarer Flüssigkeiten gegnerischen Angriffen durch die Luftwaffe in besonderem Maße ausgesetzt sein werden, da durch ihre Zerstörung die Wirtschaft und die Kriegführung entscheidend betroffen und Brände größten Ausmaßes hervorgerufen werden können. Die Mineralölanlagen bedürfen daher eines besonderen weitgehenden Luftschutzes 2).
Luftschutz durch Verteilung der Mineralölanlagen
Ein wesentlicher Schutz der Mineralölanlagen wird durch ihre Auflockerung und Verteilung erreicht. Nicht in kostspieligen bombensicheren Bauten liegt der Erfolg des Luftschutzes, sondern in der weitgehenden Untergliederung und Auseinanderziehung der besonders luftgefährdeten Anlagen. Dies gilt für alle Mineralölgewinnungs-, Verarbeitungs- und Lagerstätten.
Große und stark zusammengeballte Anlagen bilden ein „lohnendes Fliegerziel", dessen Zerstörung empfindlichen
Verlust und schwere Schädigung der Kriegführung bedeutet und daher für den Angreifer den rücksichtslosen Einsatz großer Luftstreitkräfte gerechtfertigt erscheinen läßt. Bei einer Aufteilung einer großen Anlage jedoch in mehrere kleine, die zudem im Lande weit verstreut sind, verlieren die Einzelanlagen an Bedeutung für den Angreifer; ihr Verlust wird für die angegriffene Seite leichter zu ertragen sein.
Die Aufteilung der Ölmengen soll bereits bei der Einfuhr der Mineralöle beginnen. Die über See kommenden Mengen dürfen nicht in einen einzigen Hafen geleitet und hier, wenn auch nur vorübergehend, auf einer einzigen Stelle auf Lager gepumpt werden. Vielmehr ist anzustreben, das eingeführte Öl möglichst gleichmäßig auf alle im Lande vorhandenen Seehäfen zu lenken. Sinngemäß sollen die auf Flußschiffen und auf Eisenbahn- Kesselwagen hereinkommenden Mengen verteilt werden.
Nach dem gleichen Grundsatz sollen die großen Zwischenlager, die Verteilerlager und schließlich auch die Tankstellen behandelt werden
Luftschutz der unterirdischen Lager
Für die Vorrathaltung ist die unterirdische Lagerungsart 2) allen anderen aus folgenden Gründen vorzuziehen :
Die unterirdischen Behälter sind der Fliegersicht völlig entzogen, während die zugehörigen oberirdischen Abfüll- und Lagereinrichtungen sich ohne Schwierigkeiten ausreichend tarnen lassen. Die Behälter sind bei Bombeneinschlägen in der Nachbarschaft durch die Erddeckung hinreichend gegen Splitterwirkung geschützt. Bei Volltreffern in die Behälter wird voraussichtlich das Mineralöl aus den Sprengtrichtern heraus abbrennen, ohne die Umgebung wesentlich zu gefährden; Löschmaßnahmen sind in solchen Fällen verhältnismäßig leicht auszuführen. .
Große unterirdische Lager werden zur Verringerung von Verlusten durch Treffer zweckmäßig in Einzelbehälter untergliedert, die man zu Behältergruppen zusammenfassen kann. Die einzelnen Behältergruppen werden dabei zweckmäßig in größeren Abständen voneinander angelegt.
Zusätzlichen Schutz gegen Bombenwirkung bieten: Stärkere Erddeckungen, sog. Zerschellschichten aus Bruchstein-Packlagen, Beton-Ummantelungen, Trennmauern zwischen den Behältergruppen, Eisenbetondecken, Stahlplatten u. a.
Eine vorbeugende Maßnahme besteht darin, daß man die Lager nicht in der Nähe feuergefährlicher Betriebe und Lager, z. B. Holzplätze, errichtet.
Bild l und 2 zeigen eine unterirdische Lagerstelle, bei der Luftschutz - Gesichtspunkte berücksichtigt sind.
Luftschutz der oberirdischen Lager
Oberirdische Lager mit ihren hohen, hellgestrichenen, dünnwandigen Stahlblechbehältern bilden ein weithin sichtbares und sehr leicht zu verletzendes Ziel. Bei den bisher in Friedenszeiten vorgekommenen Bränden wurde fast in allen Fällen durch den inneren Gasdruck die Behälterdecke aufgerissen, so daß der Inhalt wie eine Fackel aus dem offenen Behälter abbrannte, ohne die Nachbarschaft unmittelbar zu gefährden.
Bei Luftangriffen kann aber damit gerechnet werden, daß die Wände der Behälter verletzt oder zerstört werden, so daß das Mineralöl brennend ausfließt, sich in die Gruben, die die Behälter umschließen, ergießt und die noch unbeschädigten Behälter zerstört. Da die Gruben nach der zur Zeit geltenden Polizeiverordnung über den Verkehr mit brennbaren Flüssigkeiten nur 50 bis 75 % der größten Lagerflüssigkeit aufzunehmen imstande sind, wird das brennende Öl auch über die Umwallungen treten und sich verheerend in der Nachbarschaft ausbreiten können.
Derartige oberirdische Lager vor den Wirkungen von Luftangriffen zu schützen, erscheint als eine außerordentlich schwere Aufgabe. Dennoch lassen sich Maßnahmen mit dem Ziel treffen, die Brände auf engem Raum zu beschränken, die Mineralölverluste gering zu halten und die Sichtbarkeit herabzusetzen.
Derartige Maßnahmen sind u. a.:
a) Die Umwallungen oder Ummauerungen sollen so hoch geführt werden, daß die größte zu lagernde Flüssigkeitsmenge restlos von der Lagergrube aufgenommen wird.
b) Der umwallte Raum soll durch Wälle oder Spundwände so unterteilt werden, daß für jeden Behälter ein eigener Raumabschnitt geschaffen wird.
c) Die Lager sollen nicht in dichtbebauten Ortsteilen und in der Nähe anderer feuergefährlicher Betriebe errichtet werden. Anzustreben ist die Errichtung an der Abwindseite der Orte oder der Nachbarbetriebe.
d) Ein Splitterschutz der Behälterwandungen kann durch Mantelumkleidungen aus Leichtsteinplatten, Stahlblechen, Eisenbeton, auch durch Erdschüttungen bis zum oberen Rande erreicht werden.
e) Schutz gegen Sicht kann in gewissem Umfange erreicht werden durch Anstrich der Behälter in der Farbtönung der Umgebung, durch überhängen von Stoffbahnen, die entsprechend bemalt sind, durch Bepflanzen der umliegenden Flächen mit schwerbrennbaren Bäumen, z. B. Laubbäumen, und Strauchwerken, durch Überbauen der Behälter mit leichten, nicht brennbaren Dächern usw.
f) Zum Schutz gegen strahlende Hitze und zur Brandbekämpfung sollen Wasserberieselungs-, Schaumlösch- und Hydrantenanlagen angelegt werden, wie sie zum Teil in der Polizeiverordnung bereits vorgeschrieben sind, deren Wasserversorgung -aber durch zwei voneinander unabhängige Quellen und durch Ringleitungen sicherzustellen wäre. Alle Rohrleitungen, sowohl für die Öl- als auch für die Wasserförderung, sollen zum Schutze gegen Feuer und Bombensplitter in oben offenen oder nur leicht abgedeckten gemauerten Rohrkanälen verlegt werden, die durch Schottwände zu unterteilen wären.
Einrichtung des Werkluftschutzes auf Lagerplätzen
Außer den baulichen Sicherungen der Mineralöllager müssen auch Maßnahmen persönlicher und organisatorischer Art zur Abwehr unmittelbarer Gefahren auf den Lagerplätzen vorbereitet werden 3). Darunter sind u. a. zu verstehen: Einrichtung des Werkalarmes, Vorbereiten der Verdunkelung, Bau von Schutzräumen für die Gefolgschaft, Aufstellen und Ausbilden von Feuerlöschtrupps, Störungstrupps, Sanitätstrupps usw.
Die Bereitstellung der für den Luftschutz notwendigen Zahl von Personen wird oft Schwierigkeiten bereiten, da auf den Lagerplätzen im allgemeinen nur wenig Menschen tätig sind. Hier sind mit der örtlichen Luftschutzleitung im Einvernehmen mit der Feuerwehrführung alle Einzelheiten zu beraten und vorzubereiten.
Auf die Warnmeldung „Fliegeralarm" sind u. a. folgende wichtige Vorkehrungen zu treffen: Einstellen des Umfüllbetriebes, Schließen der Entwässerungsschieber für die Umwallungen, Schließen der etwa in Gasbehälterleitungen vorhandenen Entgasungsventile, Schließen der Hauptventile an allen oberirdischen Behältern, Stillegen der für die Abwehr der Wirkung des Luftangriffs nicht unbedingt notwendigen Teile der Gas-, Dampf- und Elektrizitätsanlagen, Öffnen der Tore, Bereitmachen der Be- schäumungs- und Berieselungsanlagen zum Einsatz.
1)Nach einem Vortrag auf der Tagung des Reichsvereins Deutscher Feuerwehringenieure in Dresden 1935.
2)Vgl. hierzu a. R. vom Feld, Z. VDI Bd. 78 (1934) S. 1146.
') Derartige Maßnahmen sind im einzelnen in den Merkblättern für Werkluftschutz von der Reichsgruppe Industrie auf Veranlassung des Reichsluftfahrtministeriums zusammengestellt. Vor allem sei auf das Sondermerkblatt „Luftschutz der Lager brennbarer Flüssigkeiten" hingewiesen.
In Bochum befand sich ein größeres unterirdisches Treibstoffdepot neben der Flakkaserne. Im Rahmen der Überbauung wurden die alten Tanks teilweise entfernt.