Fast alle Luftschutz - Hochbunker in den Städten sind architektonisch als Sonderbauten einzuordnen. Es gab zwar verschiedene Einheits-Bauvorschläge aus dem Reichsluftfahrtministerium (RLM), die aber von den beauftragten Architekten vor Ort in vielen Fällen nicht eingehalten wurden. Dennoch wurden fast alle Bunker zumindest in Anlehnung an diese Vorschläge konstruiert, wogegen die Bunkerpläne der Organisation Todt nur sehr selten zur Ausführung kamen. Die OT - Konstruktionsabteilungen entwarfen dennoch verschiedene Norm - Bunker, bei denen der Schwerpunkt auf der Materialeinsparung bei gleichzeitig höherer Sicherheit liegen sollte. Mit diesen Norm-Bunkern wollte die OT auch den Bereich der RLB - Luftschutz-Bauberatung übernehmen, was aber daran scheiterte, daß sich in den Reihen der OT zu wenige Fachleute aus dem Bereich Luftschutz befanden. Die Organisation Todt war zu sehr spezialisiert auf die Bereiche Bauleitung und Bau- Organisation , bzw. Baumanagement
Bild: Norm - Bunker der Organisation Todt
Diese Konstruktion ist luftschutztechnisch eine Fehlkonstruktion und aus wirtschaftlicher Sicht keine günstigere Bauweise. Die markantesten bautechnischen Fehler sind:
Wirtschaftlich betrachtet:
Eine weitere OT Konstruktion ist der Luftschutz - Rundbau. Dieser sollte anfänglich bombensicher gestaltet werden, was aber wegen dem hohem Materialaufwand im Verhältnis zu den zu schützenden Personen nicht kostengünstig möglich war. Deswegen wurde die Grundkonstruktion nach den Deckungsgrabenbestimmungen abgeändert. Deswegen sind diese “Bunker” mit bis zu 60 cm Wandstärke als Deckungsgraben einzustufen
Die OT - Normen im Bereich Splitterschutzanlagen wurden im Gegensatz zu dem Versuch Bunkernormen durchzusetzen frühzeitig angewandt. Das Durchgangsmaß 60 cm z.B. ist bei allen gängigen Splitterschutzzellen mit vorgesetzter Splitterschutzwand anzutreffen, ebenso wie die Zugangsbreite