Ursprünglich sollten alle Hoch - und Tiefbunker zur zusätzlichen Betriebssicherheit mit Notstromaggregaten ausgestattet werden. Noch 1940, ein paar Tage nach dem “Führersofortbefehl” wurde dieses Vorhaben aber wieder zurückgeschraubt. Ab 1941 waren in Luftschutzbunkern nur dann Notstromanlagen einzuplanen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllten, wie z.B. wenn ein Arzt und Entbindungsraum oder ein Raum für Notoperationen vorgesehen war. Aber auch Anlagen die teilweise von der Verwaltung genutzt werden sollten, hätte demnach eine Notstromversorgung zugestanden. In der Praxis stellte sich im laufe des Krieges schnell heraus, dass diese Vorhaben nicht mehr durchführbar waren. Die Kriegsmaschinerie benötigte solche Anlagen in höheren Stückzahlen. Der zivile Luftschutz mußte demnach nach Möglichkeit ohne auskommen. In fast allen Luftschutzeinrichtungen, in denen eine Notstromversorgung vorgesehen war, findet man im Rahmen der Dokumentation zwar die passenden Aufstellplätze (vorbereitete Maschinensockel) aber letztendlich wurden diese nie genutzt. Die Industrie war mit dem fortschreitenden Krieg nicht mehr in der Lage den Gesamtbedarf zu decken. Die ersten größeren Lieferschwierigkeiten wurden   1942 stark ersichtlich und waren durchgehend bis Kriegsende gegeben.

 

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Notstromanlagen

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