Wegen der aktuellen Bedrohungslage wird dieser Abschnitt nach und nach mit weiteren Informationen gefüllt
Herstellung und Wiederherstellung von Schutzräumen
Nachdem 2022 ein Atomkrieg angedroht wurde, ist die Frage nach Schutzplätzen schlagartig wieder in der Bevölkerung aufgekommen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden öffentliche Schutzräume Mitte der 1960er Jahre vor allem in Ballungszentren errichtet oder wieder hergerichtet, um Personen im öffentlichen Bereich Schutz zu bieten. Diese Schutzraumanlagen hatten oftmals bis zu 5.000 Schutzplätze
Das Ende des Kalten Krieges führte letztendlich dazu, dass im Jahr 2007 das bisherige Schutzraumkonzept aufgegeben wurde. Fast alle bestehenden öffentlichen Schutzräume sind bereits aus der Zivilschutzbindung entlassen worden. Nun stellt man fest, dass diese Fehleinschätzung das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark gemindert hat.
Seit März 2022 steht man vor der Aufgabe, der Bevölkerung vermitteln zu müssen, dass es in Deutschland keine betriebsbereiten Schutzanlagen mehr gibt. Die mit viel Geld errichteten Anlagen wurden aus Kostengründen nicht mehr gewartet, sind zwischenzeitlich zweckentfremdet oder umgebaut, die Technik wurde ausgebaut und das geht soweit, dass sogar ganze Anlagen beseitigt wurden.
Die Daseinsvorsorge wurde durch diese Kurzsicht nach und nach dermaßen beschnitten, dass die ehemaligen Schutzräume zum größten Teil noch nicht einmal mehr als Notunterkünfte nach etwaigen Umwelt- oder Naturkatastrophen genutzt werden können.
Schutzräume können Leben retten. Bei einem Atomangriff hat man nur im direkten Zerstörungsbereich kaum Chancen zu überleben. Je weiter das Explosionszentrum entfernt liegt, umso größer wird die Möglichkeit einen Atomschlag ohne Schädigung zu überstehen. Vorausgesetzt ist, daß die Bevölkerung in Schutzbauten zumindest bis zu einer Evakuierung oder dem Ende eines Fallouts sich in Sicherheit befindet. Unterirdische Schutzräume bieten einen höheren Schutz.
Der Schutzbedarf außerhalb des Zerstörungsbereiches
Wenn eine Atombombe gezündet wird, enstehen neben Hitze und Druckwelle unterschiedliche Strahlungen:
- Alpha-Strahlen sind eine Teilchenstrahlung von hoher Geschwindigkeit aus dem zerfallenden Kern Alphateilchen haben in Gasen eine Reichweite von wenigen Zentimetern. für Alpha-Teilchen ist bereits Papier undurchlässig. Sie dringen in Zellkerne ein und sind dort strukturstörend.
- Beta-Strahlen bestehen aus schnellen Elektronen, die ebenfalls aus dem Atomkern stammen. Beta-Teilchen haben eine größere Reichweite als Alphateilchen. Sie können durch dünne Metallplatten, abgehalten werden.
- Gamma-Strahlen
Es handelt sich hier nicht um Teilchen, sondern um elektromagnetische Wellen mit höherer Energie die sogar teilweise Beton, Blei und Stahl zu durchdringen. Sie können gleichzeitig mit Alpha- und Beta-Strahlen entstehen.
- Neutronen-Strahlung
Neutronen werden bei Atombombenexplosionen ausgesandt. Neutronen haben für viele Materialien ein starkes Durchdringungsvermögen (Neutronenbombe).
- Teilchenstrahlung gibt Energie bereits auf kurzen Wegstrecken komplett in tierischen und menschlichen Körpern innerhalb von einem Millimeter ab. Wellenstrahlung wird erst durch weite Entfernungen abgeschwächt.
Diese Strahlungsarten sind für menschlichen und tierische Körper extrem schädlich und können Krankheiten wie Krebs und Leukämie und auch letztendlich zum Tod führen.
Dosisleistung
Früher wurde die Strahlung in Rem (rem) gemessen. Die Einheit radiologisch bewerteter Dosisgrößen ist Sv (Sievert), 1 Sv entspricht 100 rem.
Personen, die eine Gesamtdosis von 25 Röntgen empfangen haben, dürfen für längere
Zeit keiner weiteren Strahlenbelastung ausgesetzt werden.
Strahlenbelastungswerte:
Für volljährige Personen (mit Ausnahme von schwangeren Frauen), die beruflich strahlenexponiert sind, gelten folgende Grenzwerte (effektive Dosis):
- 20 mSv pro Jahr
- 50 mSv in einem Jahr
- In außergewöhnlichen Fällen sind auch Überschreitungen möglich. Nach der deutschen Strahlenschutzverordnung werden die beruflich strahlenexponierten Personen in zwei Kategorien eingeteilt:
- Mit einer maximalen Jahresdosis von über 6 mSv erreichen, bei jährlichen Untersuchungen.
- Bei beruflich strahlenexponierte Personen, die nicht mehr als 6 mSv innerhalb von 12 Monaten erhalten.
Die Grenzwerte für Hilfsdienste bei der Rettung von Menschenleben oder hoher Sachwerte bestehen auch bei Nuklearunfällen:
- 15 mSv im normalen Feuerwehreinsatz
- 100 mSv zur Menschenrettung – dieser Wert darf einmal pro Jahr aufgenommen werden
- 250 mSv im Katastrophenfall, diese darf nur einmal im Leben aufgenommen werden.
Weiterhin entsteht durch die Zündung einer Atombombe ein Nuklearer elektromagnetischer Impuls (kurz EMP bzw. NEMP).
Der EMP kann im Einwirkungsbereich alle elektronisch gestützten Bauteile stören oder zerstören. Dadurch können die Energieversorgung, die Kommunikationsanlagen und die Einrichtungen der Daseinsvorsorge komplett ausfallen. Nach einem EMP funktionieren weder Handys mit ihren „WarnApps“, noch Rettungswesen, Krankenhäuser, Bahntransport und Kraftfahrzeuge. Weil heutzutage fast alles elektronisch geregelt wird liefern nach einem EMP auch Wasserwerke kein Wasser mehr. Es bestehen Gefahren für das Warnwesen, die allgemeine und die Patientenversorgung sowie für die Evakuierung.
Die Sicherung kann durch ein EMP-sicheres Netz mit galvanische Trennung erreicht werden.
Wie könnte der Schutz vor Strahlung wiederhergestellt werden?
Die Schaffung von Schutzplätzen im Bereich atomarer Bedrohung ist vielfältig und reicht von einfachen Maßnahmen bis hin zu Neubauten. Ohne Einbeziehung biologischer oder chemischer Kampfmittel müssen Luftschutzanlagen gegen die auftretenden Strahlungen sicher gemacht werden. Weiterhin ist die Nutzungsdauer ein Faktor, der berücksichtigt werden muss.
- Kurzzeitige Nutzung bis nach dem Fallout (Kleine Technik)
- Längere Nutzung (Große Technik)
Eine LS-Anlage mit kurzzeitiger Nutzung nannte man im „Kalten Krieg“ Grundschutz.
Solche Bauten sind, solange sie nicht durch Fenster oder Türdurchbrüche umgebaut wurden, relativ einfach wieder reaktivierbar.
Anlagen, in denen man längere Zeit verweilen muss, sind aufwendiger zu ertüchtigen, da oftmals die Technik, wenn noch vorhanden, weder gewartet, noch auf dem neusten Stand gehalten wurde.
Anforderungen von Schutzanlagen bei atomarer Einwirkung
- Der Schutz vor einem EMP wird im Regelfall mittels ca. 2m dicken Stahlbetonwänden und Decken erreicht. Hier kommen allerdings nur Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg (2. Welle) in Frage.
- Der Schutz vor einem EMP durch die Nutzung unterirdische Bauwerke ist der ideale Fall.
- Die unabhängige Stromversorgung sollte durch einen Stromerzeuger (Diesel) hergestellt werden. Idealerweise stehen zwei Stromaggregate zur Verfügung wegen der Ausfallsicherheit. Der Dieselvorrat begrenzt die Nutzungsdauer der Schutzanlage. Alternativ ist der Einsatz von Hochleistungsbatterien möglich.
- Die Beleuchtung sollte mit modernen LED-Lampen erfolgen
- Die Luftversorgung sollte durch a) Frischluft b) gefilterte Luft möglich sein
- Die Filterung von Luft wird über Sandfilter erreicht.
- Die Luftversorgung sollte durch elektrische Lüfter erfolgen, die im Notfall auch noch manuell bedient werden können.
- In der Schutzanlage muss mit gefilterter Luft ein Überdruck erzeugt werden, der durch Überdruckventile geregelt wird.
- Es müssen Schleusen mit Gasschutztüren in den Zugängen vorhanden sein. Falls diese nicht vorhanden sind, können luftdicht schließende Feuerschutztüren zum Einsatz kommen.
- Die Wasserversorgung sollte durch Brunnen gesichert sein, wobei sich diese innerhalb des Schutzraumes befinden müssen. Alternativ muß eine Bevorratung durch Wassertanks oder Säcke vorhanden sein. Wassersäcke oder Tanks begrenzen wiederum die Nutzungsdauer der Schutzanlage.
- Sitz- und Liegegelegenheiten müssen in ausreichender Menge vorhanden sein.
- Ein Arzt- und Entbindungsraum sollte eingerichtet vorhanden sein.
- Die Sanitäranlagen liegen im Idealfall nicht im Bereich von Zugängen.
- Eine Entwässerung der Schutzanlage erfolgt im bestmöglichen Fall über eine natürliche Entwässerung direkt in die Kanalisation. Falls das nicht möglich ist, muss eine Hebeanlage eingebaut werden.
- Schnellstmöglich herstellbare Strahlenschutzräume
- Die ehemaligen Mehrzweckanlagen aus dem „Kalten Krieg“ sollten je nach Aufwand wieder ertüchtigt werden. Zur Minimierung des Energiebedarfes ist es sinnvoll die Beleuchtung auf LED - Lampen umzurüsten. Notstromgeneratoren Hebeanlagen und Luftförderer können zeitgleich überprüft, gewartet oder repariert werden. Ebenfalls wäre der Sand in den Sandfiltern zu erneuern. Ebenfalls müsse eventuell vorhandene Schimmel beseitigt sein.
- Tiefbunker des Zweiten Weltkrieges sind relativ einfach zu ertüchtigen. Es müssen lediglich relativ kleine Baumaßnahmen erfolgen, um in diesen eine sichere Schutzwirkung zu erhalten.
- Es müssen beidseitig zugängliche Vorbauten vor die Eingänge gesetzt werden (siehe Eingangsbauwerke).
- Ein Sandfilter muss installiert werden - entweder im Inneren des Bunkers oder außen direkt an der Wand in Bereich des Maschinenraumes gebaut werden. Mit Kernbohrungen können die Zuluftrohre zu den Lüftern geführt werden
- Für die Wasserversorgung nutzt man einen Raum und baut in diesem Wassersäcke auf.
- Trinkwasserentnahmestellen werden hergestellt (Wasserbevorratung und Sanitäranlagen)
- Da die Lüfter in den Tiefbunkern fast durchweg nicht mehr funktionsfähig sind, ist eine Neubeschaffung unumgänglich.
- Ein Notstromerzeuger darf nicht durch einen EMP ausfallen. Dewegen ist der beste aufstellort innerhalb des Bunkers, wobei dafür ein weiterer Raum genutzt werden sollte. Die benötigte Luft ist ebenfalls durch den Sandfilter frei von Strahlung. Die Abgase werden durch die früheren Abluftkanäle abgeführt. Weitere vorhandene Kamine werden verschlossen.
- Treibstofftanks (auch außerhalb des Schutzraumes mit mindestens 2m Überdeckung) müssen eingebaut werden.
- Eine LED-Beleuchtung sollte installiert werden
- Beschaffung und Aufstellung von ausreichenden Liege- und Sitzmöglichkeiten