Neuregelung des Arbeitseinsatzes für Sofortmaßnahmen bei Luftkriegsschäden
Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Bau-OT, hat aus den Belegschaften aller größeren Baustellen mobile Sondereinsätze zur Sicherung des deutschen Kriegsbaues bilden lassen. Diese Arbeitskräfte sind für den Einsatz bei Großschäden bestimmt und sollen im Bedarfsfalle auf schnellstem Wege zum neuen Einsatzort gebracht werden. Da mit der Neubildung dieser Einsätze ein wesentlicher Teil der Aufgabe erfüllt worden ist, der durch Erlaß des GB.-Bau vom 16. 9. 1943 (G.B.Tgb. Nr, 8545/43 VIII) über die vorbereitenden Maßnahmen zum Einsatz des Bauhauptgewerbes bei Sofortmaßnahmen gestellt war, ist dieser Erlaß am 7. 9. 1944 durch einen neuen Erlaß abgelöst worden, der nachstehende Neuordnung trifft:

Die neugebildeten Sondereinsätze stehen dem OT.-Einsatzgruppenleiter bzw. dem Einsatzleiter zur Behebung von Luftkriegsschäden zur Verfügung, wenn die werkseigenen Kräfte der betreffenden Betriebe und Anlagen für die Durchführung der Sofortmaßnahmen nicht ausreichen. Zu den mit diesen Kräften zu beseitigenden Schäden gehören solche an den für die Rüstung wichtigen gewerblichen und industriellen Betrieben, an den für die Fortführung des kriegswichtigen Verkehrs
notwendigen Nachrichten- und Verkehrsanlagen, an den für den Einsatz der Wehrmacht bestimmten Anlagen und an den Anlagen der Energie- und Kraftversorgung. Den Baubeauftragten bei den Reichsverteidigungskommissaren stehen zum Einsatz bei Bombenschäden in ihrem Aufgabenbereich die Arbeitskräfte der Bauwirtschaft zur Verfügung, die außerhalb der Programmbauten und der von den Einsatzgruppen genehmigten Ausnahmebauten beschäftigt werden. Zu dem Aufgabenkreis der Baubeauftragten in der Fliegerschädenbeseitigung gehören Schäden an gewerblichen und industriellen Betrieben, die für die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen  Gütern des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig sind, an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe, an Wohngebäuden, besonders soweit sie zur Unterbringung der im Kriegseinsatz stehenden Bevölkerung notwendig sind, und an solchen Bauten und Einrichtungen, die für die sanitäre, politische und kulturelle Betreuung der Bevölkerung unbedingt erforderlich sind. Der Baubeauftragte hat ferner die ihm zur Verfügung stehenden Kräfte, insbesondere die des Baunebengewerbes, für kleinere und Serienschäden aus dem Aufgabenbereich der OT-Einsatzgruppen bzw. OT-Einsätzen nach den Weisungen dieser Stellen einzusetzen. Andererseits ist es Aufgabe des OT-Einsatzgruppenleiters, bei Schäden im Aufgabenbereich des Baubeauftragten, deren Ausmaß zu einem Notstand führen würde und die mit den verfügbaren Arbeitskräften des Baubeauftragten nicht behoben werden können, für den notwendigen Ausgleich des Arbeitseinsatzes innerhalb des Gebietes der OT-Einsatzgruppe zu sorgen. Dr. K e m s i e s.
 

Einhergehend mit der stetigen Zunahme von Bombenangriffen und deren Auswirkungen, waren die normalen Wiederherstellertrupps komplett überfordert. mit einigen Erlassen versuchte der Reichsminister Speer die entstandenen Löcher wieder zu stopfen. Im Nachhinein, nach dem Krieg, wurde der Mißerfolg deutlich sichtbar

Nachfolgend Auszug aus der Veröffentlichung in  “Der Wohnungsbau in Deutschland” , November 1944

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