Der Deckungsgraben 1 befindet sich mitten in dem ehemaligen Zwangsarbeiterlager

Es handelt sich bei dieser Luftschutzanlage um einen in reiner Selbsthilfe erstellten Deckungsgraben. In der Bauweise und der Bauart entspricht diese Anlage weder den damaligen Bestimmungen noch den einschlägigen Verordnungen. Der DG wurde daher weder von der fachlich versierten Luftschutz-Bauberatung Industrie noch von anderen im Luftschutz tätigen oder kundigen Stellen geplant oder beim Bau von offiziellen Stellen beaufsichtigt. Nach den damaligen Kriterien wäre dieser DG als LSR auch nicht als solcher abgenommen worden. Wesentliche Bestandteile einer üblichen Luftschutzanlage fehlen. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wurde diese Anlage von den Zwangsarbeitern (Ostarbeiter) selbst geplant und erstellt. Die Gestellung von Material erfolgte mit großer Wahrscheinlichkeit direkt von der Zeche. Durch den Bau dieses Deckungsgrabens wurde der Luftschutz des Lagers insgesamt "verbessert", weil die bereits vorhandenen Luftschutzkeller einen geringeren Durchschlagsschutz boten. In den Zugangsbauwerken des DG fehlt der übliche Gas- und Splitterschutz. 

Bauwerk
Die Innenmaße des LSR liegen im Durchschnitt bei rund 23,20 m x 12,18 m. Mittig des LSR befindet sich ein tragender Sockel von durchschnittlich 17,22 m x 6,07 m. Die Wände selbst sind zwar geradlinig gemauert, liegen aber nicht exakt im Winkel, so daß sich Längendifferenzen ergeben. 
Im Bereich der südlichen Innenmauer sind 6 Abmauerungen, eine davon als Nische ausgestaltet, sichtbar, deren Funktion oder Zustandekommen aber derzeit nicht bekannt ist.
Eine weitere Nische befindet sich direkt neben dem rechten östlichen Zugang. Hier ist annehmbar, daß ein ursprünglich breiterer Zugang lediglich verschmälert wurde.
Eine normgerechte lichte Höhe der Ost- Zugänge ist nicht gegeben.
Die Stärke der Betondecke wird zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt, ebenso wie die Dicke eines eventuell vorhandenen Estrichs und die Fundamenttiefe.
Die Mauerstärken sind ebenfalls noch nicht eindeutig durchgängig bestimmt. An einer Stelle liegt aber im Bereich der Südwand - östlicher Bereich die Dicke bei einem Stein (Bohrung).
Im Beton der Decke wurden teilweise Ziegelsteinreste eingemischt, so daß während der Mischung eine normgerechte Sieblinie nicht ermittelt werden konnte. Außenseitig ist derzeit eine Lage Armierungsstähle mit ca. 10 cm Abständen erkennbar.
Der Bau der Anlage erfolgte nach dem Aushub eines umlaufenden Grabens. An der Betondecke ist ersichtlich, daß diese in mehreren Zeitabständen streifenweise gegossen wurde. Deswegen ist davon auszugehen, daß der DG außerhalb der Arbeitsschichten gefertigt wurde und so der Baufortschritt nur in relativ kleinen Schritten erfolgte. Die Betonqualität ist auf Grund der Betonabschnitte von etwas geringerer Qualität, vor allem weil hier kein homogenes Gefüge vorliegt.

Bauzustand
Bei der ersten Begehung wurden eine große Anzahl von Calciumcarbonatauswaschungen in Form von Stalaktiten und Stalagmiten angetroffen.  Der ursprüngliche Boden ist durchgängig mit ca. 15 cm abgesetztem Schlamm bedeckt.
Die angetroffene hohe Luftfeuchtigkeit von ca. 90 % ist wegen zu geringem Luftdurchsatz normal.
Die Wände sind vollfugig gemauert. An einigen Stellen sind die Wände durchfeuchtet. Der Mörtelzustand ist noch als verhältnismäßig gut zu bezeichnen. Auswaschungen des Mörtels sind nicht erkennbar. Es sind keine Mauer- Beschädigungen durch statische oder dynamische Belastungen erkennbar. 
Die Betondecke ist innenseitig unregelmäßig geformt. Die "Ansatzfugen" sind Wasserdurchlässig.
Abwasserleitungen konnten stellenweise gesichtet werden. Diese wurden frei durch den LSR gelegt. Die Übergänge sind nicht fachgerecht abgedichtet.
Form und Maße der Zugangstreppen können erst nach der Freilegung genau bestimmt werden. In alle Zugänge wurde Bauschutt und Schüttmaterial eingeworfen (ges. ca. 5 m³).
Alle bodenlagigen Holzteile sind weitgehend verrottet und daher können nur noch Fragmente  nachgewiesen werden.

Luftschutztechnische Ermittlung
Die Anlage war weder bombensicher noch befand sich hier ein echter Gasschutz.
Der DG ist lediglich als reiner Splitterschutz bzw. Trümmerschutz einzustufen.
Funktionelle Gasschleusen konnten nicht nachgewiesen werden. Ebenso konnten keine Merkmale einer künstlichen Belüftung oder eine Schutzluftanlage gesichtet werden. Im Falle eines Gasalarms hätte hier lediglich die persönliche Schutzausrüstung (Gasmaske) eingesetzt werden können.
Die östlichen Zugangsbauwerke bestehen lediglich aus gerade geführten Treppenabgängen. Vorschriftsmäßige Splittermauern oder zweimalige Abknickungen sind nicht vorhanden.
Die Türen bestanden aus Holz (mit der Beseitigung des Bodenschlamms können LS-Riegel aufgefunden werden mit denen Holz-Gasschutztüren nachgewiesen werden könnten). Notklo-Deckel wurden gesichtet. Abwasserleitungen wurden punktuell im Schlamm festgestellt.
Die Nutzfläche des DG beträgt ca. 178 m². Bei einer durchschnittlichen lichten Höhe von 2 m ergibt sich ein Volumen von 356 m³ was darauf schließen läßt, daß hier 100 bis 120 Personen kurzzeitig Schutz suchen konnten (ohne künstliche Belüftung min. 3 m³ / Person). Ob bei der technischen Lösung für ausreichende oder bessere Belüftung die Abmauerungen  eine Rolle spielen, muß noch ermittelt werden.
Mehrere Sätze Luftschutzausrüstung (großer LS- Kasten / Schrank) waren in dieser Anlage vorrätig. An Hand der aufgefundenen Kübelspritzen und der Ceag Lampen liegt die Annahme bei drei Sätzen, je in den Eingangsbereichen griffbereit an Haltevorrichtungen. Dafür spricht auch ein Einreißhaken und eine Schaufel. Alleine das Vorhanden sein derartiger Artefakte läßt darauf schließen, daß die Anlage seit Kriegsende nicht mehr betreten wurde.

Bewertung
Diese sehenswerte und außergewöhnliche Luftschutzanlage ist ein weiterer greifbarer Beweis, daß im Luftschutzort Bochum alle Arten, Bauweisen und Baustärken des Luftschutzbau anzutreffen sind.
Aber auch ein Teil der Sozialgeschichte wird mit dieser Anlage weiter erhellt. Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar um einen eingeschränkten Schutz minderer Qualität, dieser zeigt aber, daß verallgemeinerte Beweisführungen hinsichtlich der Frage ob Zwangsarbeiter überhaupt einen Schutzraum hatten oder hinein durften, durch Mehrfachbeweis hinfällig ist. Dadurch, daß mitten in einem Lager solche Anlagen erbaut wurden, konnten auch nur die internierten Personen diese Anlage nutzen.
Bochum, den 10.10.2004
Dipl.Ing. M.IdeW. Maehler

Dieses Bauwerk ist wieder verschlossen und übererdet
 

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Deckungsgraben 1

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