Der gasdichte Abschluß von Gasschutzräumen
In Gasschutzräumen sollen bei Luftangriffen Menschen untergebracht werden, die nicht mit Gasmasken ausgerüstet sind. Die Räume müssen deshalb so gebaut sein, daß auch bei Anwendung chemischer Kampfstoffe keine Spur von diesen in sie gelangen kann. Zur Erreichung dieses Zieles dienen neben Betriebsvorschriften vor allem bauliche Maßnahmen. Wenn auch die Durchführung der Betriebsvorschriften an Bedeutung den baulichen. Maßnahmen durchaus nicht nachsteht, so sollen hier doch nur die Baumaßnahmen besprochen werden.

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Vor jedem Schutzraum ist eine Gasschleuse einzurichten. Sie muß so groß sein, daß beim Durchgang eines einzelnen die erste Tür bereits wieder geschlossen ist, wenn die zweite geöffnet wird. Es soll erreicht werden, daß der Schutzraum nicht mit der Außenluft in offener Verbindung steht. Man hat daran gedacht, beide Türen so miteinander zu koppeln, daß die eine immer nur dann geöffnet werden kann, wenn die andere dicht geschlossen ist. Diese Einrichtung hätte jedoch den großen Nachteil, daß das Durchschleusen einer größeren Zahl von Schutzsuchenden zu lange dauern würde. Man sagt sich ganz richtig, daß der Haupt andrang bei den Schutzräumen bereits erfolgen wird, wenn noch keine chemischen Kampfstoffe in gefährlicher Nähe sind. In dieser Zeit können beim Hineinströmen der Menschen beide Schleusentüren offen sein. Erst im weiteren Verlauf des Luftangriffes wird die Außenluft vergiftet sein. Dann kommen aber auch nur vereinzelt einige Nachzügler in den Schutzraum hinein, und nur für fliese Zeit rechnet man mit der Notwendigkeit des Durchschleusens.

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Drehtüren, wie sie vielfach zum Schutz gegen Zugluft angebracht werden, sind vor den Schutzräumen nicht geeignet, weil sie einzelne Abteile, die von ihnen gebildet werden, immer abwechselnd mit der vergifteten Außenluft und mit der Schutzraumluft in offene Verbindung bringen würden. Sie würden mithin Gift in die Schutzräume hineinbefördern.
Die Türflügel sollten immer in die Gasschleuse hineinschlagen. Daß beide nach innen schlagen, geht nicht an, weil sie dann leicht durch den Detonationsdruck eines außen explodierenden Geschosses aufgedrückt werden könnten. Wesentlich besser ist es. wenn beide Türen nach außen aufschlagen. Sollte aber die Außentür durch irgendwelche eingestürzten Mauerteile versperrt sein, so wäre der Ausgang von innen, her nicht frei zu machen. Beide Nachteile werden beseitigt, wenn beide Türen in die Schleuse schlagen. Vorteilhaft ist es auch, wenn die Drehpunkte beider Türen versetzt liegen, da so das Durchschlagen von Splittern durch beide Türen verhindert wird.
Da die Schutzräume meistens in bestehenden Gebäuden eingerichtet werden müssen, ist man oft gezwungen, erheblich von dem abzuweichen, was man als beste Lösung erkannt hat. Die Schleusentüren müssen mit Gummidichtungen versehen sein und durch geeignete Verschlußeinrichtungen fest in die Zarge eingedrückt werden können. Die Zarge muß selbstverständlich auch aus dem Fußboden hervorragen, weil hier sonst keine Abdichtung möglich wäre.
Auch bei den Fenstern ist eine vollkommene Abdichtung herzustellen. Je nach Lage der Fenster wird man gleichzeitig auch für splittersicheren Schutz sorgen müssen. Am besten geeignet sind Stahlabschlüsse mit Gummidichtung. Sie bieten den besten Schutz und sind leicht wieder zu beseitigen, wenn der Luftangriff vorüber ist. Holzblenden oder mit Papier beklebte Holzklappen werfen sich infolge der in Kellern meist vorhandenen Feuchtigkeit leicht und bieten deshalb keine Sicherheit gegen Luft durchtritt. Einen Fenster Verschluß, der nachahmenswert ist, zeigt Bild 5.
Zu den baulichen Maßnahmen zählt oftmals die Einrichtung einer künstlichen Lüftung. Besonders bei Sammelschutzräumen, in denen gelegentlich mehr Personen Schutz suchen werden, als vorgesehen sind, wird man selten ohne Lufterneuerung auskommen können. Grundsätzlich dürfen nur Überdrucklüftungen vorgesehen werden, damit nicht durch irgendwelche Undichtigkeiten vergiftete Luft in den Schutzraum eingesogen wird. Die einfachste Ausführung besteht darin, daß man durch einen Schornstein Luft ansaugt und in den Schutzraum hineindrückt, während man die Abluft aus einem anderen Schornstein entweichen läßt. Völlige Sicherheit gegen das Eindringen von Giftstoffen ist aber damit selbstverständlich nicht zu erreichen. Besser ist es, die Luft durch ein Filter ein zusaugen, das keine chemischen Kampfstoffe hindurchläßt. Der die Luft ansaugende Lüfter wird meistens elektrisch betrieben, muß aber in einfacher Weise auch von Hand betätigt werden können.
Wenn es irgend geht, sollte man die Schutzräume so groß machen, daß für jede Person 3 m3 Luft zur Verfügung steht. Dann kann man zeitweise sogar etwas mehr als die vorher bestimmte Anzahl von Personen im Schutzraum aufnehmen und auf künstliche Lüftung verzichten. 3 m3 Luft je Person reichen etwa für 3 h aus.

Quelle: VDI Zeitschrift v. 12.9.1936, Bd. 80, Nr. 37
Vergl. Bericht der A & Z – Stelle 1936



 

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