VDI-Zeitschrift Bd. 82 Nr. 48     26. Nov. 1938  Seite 1381
Aus der Ingenieurarbeit
Wasserversorgung und Schaumlöschverfahren  im Dienste von Luft- und Brandschutz
Die Feuerschutzpolizei ist im Zuge der Entwicklung des Luftschutzes immer mehr zu einem der wichtigsten Mitträger der Abwehr in einem künftigen Luftkriege geworden. Kein Wunder also, daß sich auch die Tagungen der Feuerwehrverbände in steigendem Maße mit Aufgaben und Fragen befassen, die über ihren engeren Fachkreis hinaus die Allgemeinheit und insbesondere die Ingenieure interessieren.
Löschwasserversorgung
Im Rahmen der 31. Hauptversammlung des Reichsvereins Deutscher Feuerwehringenieure in Stuttgart 1) am 16. und 17. Juni 1938 sprach Baurat Dipl.Ing. Symanowski, Leipzig über „die Löschwasserversorgung als Rückgrat der Brandabwehr im Luftschutz". Neben allen ändern physikalischen oder chemischen Löschmitteln wird im Ernstfalle für den Luftschutz stets die Wasserversorgung die entscheidende Rolle spielen.
Da die Wasserwerke viel empfindlicher gegen Luftangriffe sind als das Leitungsnetz, bedürfen sie in besonderem Maß des Schutzes durch bauliche oder andere Maßnahmen. Daneben müssen weitere Vorbereitungen durch Anschlüsse an andre Wasserversorgungsanlagen, durch Ausbau und Instandhaltung älterer, kleinerer Unterwerke u. ä. getroffen werden. Für behelfsmäßige Wasserentnahmen müssen ferner unterirdische Wasserbehälter (Zisternen), Feuerlöschbrunnen, Saugstellen an Flüssen und offenen Gewässern, Teiche und Stauvorrichtungen, schwimmende kleine Pumpenanlagen auf Booten und dergl. bereitstehen.
Für die Ausrüstung der Wasserleitungen hält Symanowski die Oberflur - Wasserstöcke (Hydranten) nach praktischen Erfahrungen aus Kriegs- und Friedenszeiten für besser geeignet als Unterflur - Wasserstöcke. Zum Füllen der Zisternen darf wegen der Verschmutzungsgefahr kein Straßen - (Regen-) Wasser, sondern nur sauberes Wasser verwendet werden, das gegebenenfalls auch von weiterher heranzubringen ist.
Stadtentwässerungsanlagen   zur   Brandbekämpfung
Die Ausführungen von Symanowski ergänzte Magistratsbaurat Dr.-Ing. E. Weise, Berlin, der von den soeben abgeschlossenen Arbeiten der Abwasserfachgruppe der ehemaligen Deutschen Gesellschaft für Bauwesen berichtete. Es handelt sich nicht darum, die Abwässer selbst (die im Ernstfalle ohnehin wahrscheinlich nur in geringer Menge zur Verfügung stehen werden) in dem Zustand, wie sie anfallen, für Löschzwecke dienstbar zu machen, die Aufgabe besteht vielmehr darin, die Entwässerungskanäle zum Fortleiten von Löschwasser zu benutzen. Dies ist möglich, wenn die Speisung der Kanäle mit Fremdwasser sichergestellt ist und in Einsteigschächten usw. durch Stauvorrichtungen Entnahmestellen vorbereitet werden. Praktische Versuche zeigten, daß eine ganz kurze Durchspülung genügt, um die Anlagen so weit zu säubern, daß sie für Feuerlöschgeräte genügend sauberes Wasser liefern.
Immerhin handelt es sich bei der Benutzung von Entwässerungsanlagen nur um eine Notmaßnahme, die nur dann anzuwenden ist, wenn andere Hilfsmittel fehlen.
Berieselungs- und Schaumlöschanlagen bei Warenlagern
Bei der Neubearbeitung der Vorschriften über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten wird auch die Anbringung von Berieselungsanlagen an Brennstoffbehältern gefordert werden. Oberbaurat Dipl.Ing. Kohsan, Berlin erläuterte die verschiedenen technischen Ausführungsmöglichkeiten, mit denen eine auch bei starkem Windanfall gleichmäßige und rasche Berieselung der gesamten Behälteroberfläche gesichert werden kann. Der Wasserbedarf ist mit etwa 100 l je Minute und je m2 Behälteroberfläche anzunehmen.
Zu der in dem Vorschriftenentwurf ferner vorgesehenen Forderung nach bestimmten Feuerlöscheinrichtungen regte Kohsan an, einige der bisherigen Vorschriften für die Schaumlöschanlagen — aufgestellt von den Verbänden der Feuerversicherungsanstalten 2) — zu mildern, z. B. Verringerung der Zahl der Schaumköpfe je 100 m² zu schützende Fläche, Verringerung der Schaumleistung und Vorrathaltung 3), Wegfall der Schaumrutschen und dergl.
Obwohl die bisherigen amerikanischen Erfahrungen gegen einen solchen Vorschlag sprechen, glaubte Kohsan diese Forderung auf Grund deutscher Versuchsergebnisse befürworten zu können
Schaumlöschversuche an großen Benzinbehältern
Oberbaurat Dipl.Ing. Schliemann, Hamburg, ergänzte die Ausführungen Kohsans durch einen Bericht über die Hamburger Schaumlöschversuche. Zweck der Versuche war, die Eignung des Luftschaums überhaupt und verschiedener Schaumbildner zum Ablöschen von Benzinbränden zu prüfen, Schaumleistung und Schaumbildnerverbrauch zu ermitteln und die Bedeutung der Verschäumungszahl (Verhältnis zwischen Schaumbildner - und Löschwasser - Zusatz) zu untersuchen. Luftschaum erwies sich für die Löschung dieser Brände als geeignet. Die Art der Schaumbildner ist ohne besonderen Einfluß; stark verschäumter, d. h. also sehr trockener Schaum, verflüchtigt sich sehr schnell. Die erforderlichen Schaumleistungen liegen ziemlich hoch, wenn auch die Messungen nicht immer vollkommen gelungen sind; jedenfalls konnte Schliemann nicht ohne weiteres bestätigen, daß diese Versuche für eine weitgehende Verringerung der vorzusehenden Schaummindestleistung sprechen. Weitere Großversuche werden noch nötig sein, damit diese Frage einwandfrei beantwortet werden kann. N 5245  Dipl.Ing. G. D. Beenken VDI
') Der Wortlaut der Bestimmungen befindet sich u. a. in H. Henne, Einführung in die Beurteilung der Gefahren bei der Feuerversicherung, Berlin 1937, S. 436 u. f.
') Verlangt werden nach § 5 mindestens 15 cm dicke Schaumschicht in 1,2 bis längstens 5 min und eine Nachspeisemöglichkeit auf mindestens 30 cm dicke Schaumschicht in höchstens 10 min.
*) Vgl. a. den soeben im Verlage des Reichsvereins Deutscher Feuerwehringenieure erschienenen Tagungsbericht mit vollständiger Wiedergabe aller Vorträge dieser Tagung

Tragkraftspritzen-Koebe

Das wichtigste Thema im Luftschutz ist das Feuerlöschwesen. Nachfolgend die Sichtweise von 1938 aus dem Ingenieurbereich

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