Im Falle unzureichende Kenntnisse über im Luftschutz verwendete Grubenbaue vorhanden sind, also weder über zusätzlich geschaffene Luftschutzräume, noch über die erfolgten Luftschutzausbauten, können blinde Verfüll und Sicherungsmaßnahmen zu Folgeproblemen führen. Schäden, die durch unberechenbare Teilverfüllungen entstehen sind nur mit einem erheblich größeren Aufwand und auch nur bedingt reparabel. Wie es zu einer unzulänglichen Sicherung kommen kann, zeigt das nachfolgende Schema
Ein bergbaulicher Stollen führt durch Flöze
Der Abbau der Flöze erfolgt durch den Flözen folgende Stollen, die vom Hauptstollen aus abgehen
Durch den Abbau der Flöze entstehen langgestreckte, meist flache Hohlräume, je nach Flöz- Mächtigkeit
Im Rahmen des Luftschutzes wurde solche Grubenbaue ausgenutzt, indem
a) Notausgänge oder weitere Zugänge mit geringstem Aufwand geschaffen wurden
b) Vorhandene Stollen um Zusätzliche Räume erweitert wurden
Im Anschluß wurden die Zugänge bautechnisch gesichert mit z.B. Eingangsbauwerken (in grau dargestellt)
Zudem wurden oftmals zusätzliche Entwässerungsmöglichkeiten geschaffen (hier in blau dargestellt)
Kritische Stellen (in grau) wurden gesichert und Schleusen, bzw. Systemtrenntüren (in rot) eingebaut um einen Gasschutz zu schaffen
Nach dem Krieg wurden solche Zugänge oftmals eingerissen und das Abbruchmaterial mit Grünschnitt und dergleichen in die Treppenhäuser verstürzt (in grün dargestellt) Ansichten aus der Praxis
Hangeingangsbauwerke wurden gelegentlich sogar übererdet
Durch die Einwirkung von Wasser oder normale Setzungen entstehen in den ehemaligen Eingangsbereichen Tagesbrüche
Fast durchweg werden Hohlräume durch Aufschlußbohrungen ermittelt, die aber keinerlei Aufschlüsse über Luftschutzausbauten oder Schleusen hervorbringen, sondern lediglich angebohrte Hohlräume bestätigen
Werden die angetroffenen Hohlräume blind verfüllt, verbleiben die abgeschotteten Bereiche, wie auch höherliegende Räume.
In blau dargestellt: verfüllte Bereiche
Dazu kommt noch das Kammerproblem, bei dem höher liegende Bereiche, die nicht angebohrt, bzw. entlüftet werden, unverfüllt bleiben
Das ganze von oben betrachtet, zeigt, daß eine Vielzahl von Luftschutzräumen im Bergbau die im Rahmen von fachgerechten Verfüllmaßnahmen “übersehen” werden können.
Ein Hangriss von oben betrachtet, mit Flözverläufen
Die bergbaulichen Stollen und die Abbaubereiche
In der Umnutzung zum Luftschutz werden die Grubenbaue mit zusätzlichen Räumen versehen, wie z.B. Maschinenraum, Zisternen und Brunnenräume, OP - Räume, Zentralen und Befehlsstellen u.v.m.
In grau angedeutete bauliche Sicherungen und Eingangsbauwerke die über die abgebauten Flöze zugänglich gemacht wurden
Hier in rot schematisch dargestellt sind Luftschutz und Systemtrenntüren in solchen Anlagen.
Der direkte Zugang zum Bergbau wird gassicher durch Wetter - oder Gasschutztüren verschließbar gestaltet (Im Falle weitere Erweiterungen notwendig sind)
Die Aufschlußbohrungen (in gelb) und einem normalen Bohrraster bringen nicht immer das gewünschte Ergebnis, wenn sich Hindernisse oder Abschlüsse im Hohlraumverlauf befinden
Hier dargestellt in blau - minimale Verfüllung, trotz zahlreicher Treffer der Erkundungsbohrungen
In verbliebenen oder “unentdeckten” Hohlräumen, nach Abschluß der Verfüllmaßnahme kann sich Wasser ansammeln und dieses wiederum andersgelagerte Auswirkungen an der Oberfläche hervorbringen. Zudem wäre hier bereits ein massiver Eingriff in den hydrologischen Zustand erfolgt.
Hinweis: Diese Darstellung soll dazu dienen, eine gewisse Vorstellung zu erlangen, wenn Luftschutz und Bergbau zusammentreffen. In diesem Zusammenhang sind in der Praxis unzählige Bau - und Anlagenmuster anzutreffen, die jeweils im Einzelfall überprüft werden müssen.
Grundsätzlich sollte hier jedem einzelnen Hinweis nachgegangen werden, um bereits im Vorfeld Kenntnisse über derartigen Luftschutzanlagen zu erhalten.
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