Luftschutz-Beleuchtung in industriellen Betrieben
 

Innerhalb der Luftschutzorganisation nimmt der Werkluftschutz heute eine besondere Stellung ein. Neben Maßnahmen baulicher Art zum Schütze und zur Sicherung der Belegschaft hat der Werkluftschutzleiter die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit seines Betriebes auch im Falle drohender Gefahr möglichst lange und in vollem Umfange aufrecht zu erhalten. Beim Mehrschichtenbetrieb verdient die Frage der künstlichen Beleuchtung besondere Aufmerksamkeit. Menge und Güte der Erzeugung sind in hohem Maße von den an den Arbeitsstätten vorhandenen Sehbedingungen abhängig. Während man sich unter gewöhnlichen Verhältnissen durch Erhöhung der Beleuchtungsstärke bemüht, die Sehbedingungen zu verbessern, ist man gezwungen, bei der Luftschutz- Beleuchtung mit Rücksicht auf die Sicherheit die Beleuchtungsstärke auf ein Mindestmaß herabzusetzen, und zwar so weit, daß ein sichtbarer Lichtschein von außen her nicht mehr zu erkennen ist. Anderseits aber soll bei dieser stark verminderten Beleuchtung noch ein reibungsloses Arbeiten möglich sein.
Wenn bei Aufruf des Luftschutzes die „eingeschränkte Beleuchtung" angeordnet wird, so muß alles bereit sein, die Umwandlung der „Friedensbeleuchtung" in „eingeschränkte Beleuchtung" innerhalb kürzester Frist vorzunehmen.

Verdunkelungseinrichtungen
Es ist vorgeschlagen worden, durch geeignete Verdunkelungseinrichtungen, z. B. Rolladen, Blenden oder dergl., alle Fenster nach außen zu lichtdicht abzuschließen und die gewöhnliche Beleuchtung nur durch Abschalten einiger Leuchten etwas zu verringern. In der Praxis kann man dies aber schwer durchführen, da bei großen Betrieben mit Hunderten von Fenstern verschiedener Größe die Anlage und betriebsmäßige Unterhaltung solcher Verdunkelungsvorrichtungen auf die Dauer sehr teuer sein wird. Türen und Einfahrtstore müssen in diesem Falle mit Doppeltüren etwa nach Art einer Schleuse abgedichtet werden. Ein Versagen oder schon eine geringe Undichtheit dieser mechanischen Abblendeeinrichtungen würde die ganze Anlage zwecklos machen. Es wird deshalb, insbesondere bei Großbetrieben, richtiger sein, eine geeignete Luftschutz-Beleuchtung vorzusehen.


Verminderung der Beleuchtungsstärke
Wie weit sich eine Verminderung der Beleuchtungsstärke in den Arbeitsräumen treiben läßt, ohne daß Störungen bei der Erzeugung auftreten, ist von verschiedenen Umständen abhängig: Art und Beschaffenheit des zu verarbeitenden Werkstoffs, seine Farbe, Reflexionsvermögen usw., sind dabei zu berücksichtigen. Auf jeden Fall aber darf unmittelbares oder zurückgeworfenes Licht nicht durch die Fenster nach außen gelangen.
Es wäre möglich, die Beleuchtungsstärke z. B. dadurch herabzusetzen, daß die Glühlampen mit Unterspannung gebrannt werden. Diese Lösung ist jedoch neben anderen, insbesondere auch schaltungstechnischen, Schwierigkeiten vor allem deshalb nicht brauchbar, weil bei absinkender Temperatur des Glühfadens sich die Lichtausstrahlung nach dem langwelligen, roten Teil des Spektrums hin verschiebt. Langwelliges Licht durchdringt aber die atmosphärischen Luftschichten besser als kurzwelliges und ist daher auch auf größere Entfernungen, selbst bei kleiner Lichtstärke, sichtbar.

Luftschutzleuchten
Die vorstehend genannten ungünstigen Wirkungen vermeidet man, wenn man die roten Strahlen der Glühlampe durch Vorsetzen von Blaugläsern abfiltert und darüber hinaus noch durch geeignete Blenden das seitwärts über einen gewissen Winkel hinaus ausstrahlende Licht abschirmt, so daß sich die Fenster nicht mehr im Bereiche der Lichtkegel befinden. Zu diesem Zwecke sind Luftschutzansätze für die in Industriebetrieben meist zur Beleuchtung verwendeten Tiefstrahler durchgebildet worden;  (Bauart von Körting & Mathiesen, Leipzig) die man an den Leuchten nachträglich anbringen kann. Sie besteht aus einer schwarzen, zylinderförmigen Blende, in die eine blaue Abschlußschale eingelegt ist. Durch die Blende wird der Lichtkegel dieser Leuchten auf ungefähr 75 bis 90° eingeschränkt. Die Blauglasschale verschluckt etwa 80% des Lichtstromes. Zum reibungslosen Arbeiten an Maschinen oder dergl. wird eine solche eingeschränkte Innenbeleuchtung kaum genügen, vor allem nicht für feine Arbeit und für Prüfzwecke.
Dagegen dürfte eine eingeschränkte Einzelplatzbeleuchtung in den meisten Fällen zum vollen Aufrechterhalten des Betriebes ausreichen, weil man es hier in der Hand hat, die abgeblendete Lichtquelle nahe genug an den Arbeitsplatz oder an das Werkstück heranzubringen und die durch den geschwächten Lichtstrom verminderte Beleuchtungsstärke wieder auszugleichen. Die für Arbeitsplatzleuchten durchgebildeten Luftschutzansätze bestehen ebenfalls aus einer schwarzen Blende mit einer eingelegten Blauglasschale. Die Blende ist hier jedoch einseitig schnabelförmig verlängert und wird so angeordnet, daß die schnabelförmige Verlängerung nach den Fenstern zu gerichtet ist.
Zur Not- und Richtbeleuchtung auf Gängen und in den Räumen, die nur dem Durchgangsverkehr dienen, gibt es eine Leuchte, die zur Kennzeichnung des Weges nach den Schutzräumen einen schmalen, eng begrenzten Lichtstreifen auf dem Fußboden senkrecht unter der Leuchte erzeugt. Die Breite des Licht Streifens kann durch Verstellung des parallelwandigen Lichtschachtes dieser Leuchte je nach Aufhängehöhe verändert werden. Auf diese Weise läßt sich z. B. ein bestimmter Weg, der bei Verlassen eines Raumes von der Belegschaft eingehalten werden muß, in sonst völlig dunklen Räumen fliegersicher kennzeichnen.

 

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