Zentrale des Ernährungs - und Wirtschaftsamtes

Aufbau
Die Zentrale des Ernährungs- und des Wirtschaftsamtes (im folgenden kurz als „Zentrale" bezeichnet) wurde durch Verfügung des Oberbürgermeisters vom 24.11.1939 gebildet. Sie war als eine Amtsstelle gedacht, die sowohl dem Ernährungs- wie auch dem Wirtschaftsamt dienen sollte. Deshalb waren ihr auch folgende Aufgaben übertragen:
allgemeine Ernährungs- und Wirtschaftsangelegenheiten, die Durchführung und Weitergabe der auf diesen Gebieten ergehenden Verfügungen und Anordnungen, die Einrichtung und Beaufsichtigung der Außenstellen der beiden Ämter sowie das überwachungs- und Prüfungswesen.
Bei der Einrichtung war sie mit 6 Beamten und Angestellten besetzt, am 1.1.1948 betrug die Zahl der Dienstkräfte 17.

Der Geschäftsbetrieb richtete sich nach folgendem Organisationsplan :

1. Leiter:
Gesamtleitung und Organisation, Allgemeine Angelegenheiten, Bearbeitung der Beschwerden, Überwachung der Außenstellen, Beantwortung der Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes.
2. Verwaltungsabteilung:
Personalsachen, Einrichtung und Sicherung der Außenstellen, Rechnungsangelegenheiten des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes, Erledigung der Beschwerdefälle, Überwachung der Außenstellen.
3. Rechtsabteilung:
Bearbeitung der Strafsachen auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung.
4. Postverteilung und Statistik:
Aufstellung der Bedarfsnachweise über die Kartenkasse für die Ausgabe von Lebensmittel-, Kleider-, Seifen- und Raucherkarten etc., Abrechnung und Statistik der Außenstellen, Absendung der Personalkarten, Verwaltung und Ausgabe der Vordrucke und Büromaterialien.
5. Kanzlei:
Erledigung sämtlicher Schreibarbeiten.


Alle für den inneren Dienstbetrieb des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes ergehenden Verfügungen und Anordnungen ließ die Zentrale drucken, in einem Heft zusammenfassen und in regelmäßiger Folge den Ernährungs- und Wirtschaftsämtern, deren Abteilungen, den Verwaltungsstellen und den Schlachtsteuerstellen zugehen. Die Herausgabe dieser sogenannten Folgen hat sich gut bewährt, wurde aber Ende September 1944 eingestellt, weil die wachsenden Schwierigkeiten auf allen Gebieten des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes eine schnellere Unterrichtung der Dienststellen über sofort zu treffende Maßnahmen durch besondere Rundschreiben erforderte und die bisher geübte Ansammlung des Materials für die Folge nicht mehr gestattete.
 

Vom Jahre 1942 ab war der Zentrale die Büroleitung der Fahrbereitschaft und der Gefangenen- und Arbeitskommandos angegliedert. Eine besonders hierfür gebildete Abteilung bearbeitete die Kostenerstattungen der beiden genannten Stellen, die Verwaltung des Lagers der ausländischen Zivilarbeiter, die Angelegenheiten der Rückkehrer aus den Aufnahmegebieten und die Beschwerden über die Außenstellen des Ernährungs- und Wirtschaftsamts. Am 1. 4. 1944 wurde die Fahrbereitschaft als solche organisatorisch der Zentrale angegliedert.

Ihr Aufgabenkreis war folgender:
Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern,
schnellstmögliche Räumung der 7 Güterbahnhöfe,
Kohlentransporte,   vor    allem   Sicherstellung der Deputatanlieferungen,
Durchführung des Arbeiterberufsverkehrs,
Durchführung VOTL Rüstungstransporten,
Durchführung der kriegs- und wehrwirtschaftlich wichtigen Transporte,
Durchführung    der   Materiallieferungen    für Luftschutzbauten und sonstige kriegswichtige
Bauvorhaben.
Im Jahre 1945 wurde die Fahrbereitschaft von der Zentrale wieder abgezweigt, um kurz darauf in dem neu gebildeten Straßenverkehrsamt aufzugehen.
Am 1.4.1944 wurde zur Kontrolle der Geschäfte und des ambulanten Gewerbes, zur Nachprüfung der Prüfungsberichte über die Außenstellen und über die Erledigung von Beschwerden bei der Zentrale eine Außendienststelle errichtet.


Eine neue organisatorische Ausweitung erfuhr die Zentrale am 15.11.1947 dadurch, daß eine besondere Ermittlungs- und Revisionsabteilung gebildet wurde.

Geschäftsüberwachungen
Die Hauptaufgabe dieser neuen Dienststelle besteht in der Einsatzlenkung und Überwachung der durch Beschluß der Stadtvertretung vom 20. 6. 1947 gebildeten 18 Ernährungs- und Kontrollausschüsse als Unterausschüsse des Wirtschafts- und Ernährungsausschusses. Je l Beauftragter des Ernährungsamts und 2 Vertreter aus den Kreisen der Verbraucherschaft gehören einem solchen Ernährungs- und Kontrollausschuß als Mitglieder an. Die Tätigkeit der Ausschüsse erstreckt sich auf die Feststellung, ob bei Verteilern Waren gehortet und die Lebensmittel sauber gelagert werden. Es sind auch sonstige Mängel in der Geschäftsführung gerügt worden, die offensichtlich zur Benachteiligung der Verbraucher geführt haben.
Die Ermittlungs- und Revisionsabteilung veranlaßt auch Geschäftsüberprüfungen durch Außenbeamte, Kontrollen der Ausgabe von Arbeiterzulagekarten in den Betrieben, Revisionen der Krankenanstalten, Heime, Pflicht- und Werkküchen sowie eine laufende Überwachung der Geschäfte hinsichtlich der ordnungsgemäßen Belieferung und der richtigen Abtrennung der Bezugsrechte. Nach Geschäftseinbrüchen stellt sie den Verlust fest und die von dem Betrieb zur Vermeidung von Diebstählen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Sie stellt Ermittlungen an bei dem Doppelbezug von Lebensmittelmarken. Sie prüft die Schlachtgenehmigungen bei Teilselbstversorgern im Zusammenhang mit der Feststellung der Schlachtgewichte.


Außenstellen
Um der Bevölkerung den Verkehr mit dem Ernährungs- und dem Wirtschaftsamt zu erleichtern, wurden zu Beginn des Jahres 1940 innerhalb des Stadtgebiets 48 Außenstellen eingerichtet. Am 1. 2. 1940 waren in ihnen 150 Dienstkräfte beschäftigt. Am 1. 8. 1943 war deren Zahl auf 240 gestiegen. Von dieser Zeit ab sank die Zahl; sie betrug am 1. 1. 1948 nur noch 164. Die Kriegszerstörungen und die Umquartierungen der Bevölkerung erzwangen im Laufe der Zeit eine Verminderung der Außenstellen; ihre Zahl sank bis zum Schluß der Berichtsperiode auf 35 herab. Die Außenstellen waren ursprünglich als Bezugscheinstellen für die Ausgabe der Bezugscheine für Schuhe und Spinnstoffe vorgesehen. Seit dem  1.4.1941 wirkten sie aber auch mit bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten.
Die erste Arbeit der Außenstellen war die Schaffung einer Grundlage in Gestalt einer einwandfreien Kartei sämtlicher Versorgungsberechtigten (Grundkartei). Für die Führung dieser Grundkartei wurde
am 28.10.1940 eine besondere Geschäftsanweisung erlassen, die Richtlinien für die Regelung der Versorgung mit Lebensmittelkarten beim Wechsel des ständigen Aufenthaltsorts aufstellte. In Frage kam danach insbesondere der Umtausch von Lebensmittelkarten in Reisemarken, die Rückrechnung der nicht voll belieferten Bestellscheine, die Entgegennahme der An- und Abmeldungen, die Einziehung der Karten Verstorbener oder sonst aus der Versorgung Ausgeschiedener, die Ausgabe von Bezugsausweisen und Zusatzkarten für werdende und stillende Mütter, von Zusatzkarten für Kranke, die Ergänzung und Weitergabe von Anträgen der Ärzte auf Krankenzulage. Hinzu trat für das Wirtschaftsamt die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Bezugscheine für Spinnstoffe, Schuhe und Haushaltwaren, die Ausgabe der Seifen- und Raucherkarten. Besonders große Schwierigkeiten bereitete den Außenstellen die Ausgabe der vom Wirtschaftsamt zugeteilten Bezugsmarken angesichts der völlig unzureichenden Bezugsrechte. Da nur die allerdringlichsten Fälle befriedigt werden konnten, wurden, um dem ständig wachsenden Mißtrauen der Bevölkerung vorzubeugen, für alle Außenstellen besondere Unterausschüsse in Stärke von je 3 Mitgliedern gebildet. Diese - und ihre Stellvertreter - wurden von den Parteien gestellt. Die Unterausschüsse haben die Aufgabe, zusammen mit den Außenstellenleitern in gemeinsamer Sitzung die vorliegenden Anträge zu prüfen und über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages zu entscheiden. Die Ausschußmitglieder sind befugt, sich durch örtliche Nachschau von der Richtigkeit der Angaben der Antragsteller und von der Dringlichkeit zu überzeugen.

Ausgabe der Lebensmittelkarten
Für die ersten drei Versorgungsperioden wurden die Lebensmittelkarten durch städtische Angestellte und Lehrkräfte den Versorgungsberechtigten an Hand einer Grundkartei zugestellt. Auf die Dauer war jedoch diese Art der Ausgabe riicht möglich, da den Zustellern das stundenlange Tragen des schweren Kartenmaterials nicht mehr zugemutet werden konnte, zumal die einzelnen Lebensmittelkarten immer umfangreicher wurden und damit an Gewicht zunahmen. Ein Versuch des Oberbürgermeisters, das bisherige Zustellungssystem auf breiterer Grundlage unter Mitwirkung der NSV auszubauen, scheiterte an der Ablehnung der Kreisleitung. Von der 4. Zuteilungsperiode ab erfolgte deshalb die Ausgabe in den 96 Bezugscheinstellen, die gleich zu Beginn des Krieges für die Ausstellung von Bezugscheinen für Spinnstoffe, Schuhe und Haushaltsgegenstände eingerichtet waren, und die für die Zwecke der Lebensmittelkartenausgabe durch Lehrpersonen und städtische Dienstkräfte sowie durch das gesamte Personal der inzwischen eingerichteten 48 Außenstellen verstärkt wurden.

Ursprünglich erfolgte die Ausgabe an einem Freitag, was dann naturgemäß den Ausfall des Schulunterrichts an diesem Tage im Gefolge hatte. Als nach einer Anordnung des Regierungspräsidenten vom 5.2.1940 der Unterrichtsausfall verboten wurde, mußte die Ausgabe an einem Sonntag stattfinden. Bei der ersten in dieser Weise erfolgenden Ausgabe am 3. 3. 1940 sind 26 verschiedene Lebensmittelkarten an 295.836 Bezugsberechtigte ausgegeben worden. Selbstversorger erhielten ihre Karten durch die Hauptkartenstelle des Ernährungsamts oder durch die Verwaltungsstellen. Die Zulagekarten für Schwer-und Schwerstarbeiter wurden durch die Betriebe verausgabt.
Im Laufe des Jahres 1940 änderte sich die Ausgabe der Lebensmittelkarten aufs neue. Sie erfolgte an einem Sonntage von 8 bis 13 Uhr in 90 Außenbezirken mit 228 Einzelausgabestellen in sämtlichen Schulen unter der Leitung des Ernährungsamtes. Für diese Arbeit mußten insgesamt rund 1200 Hilfskräfte aufgeboten werden, und zwar wurden gestellt von
der Stadtverwaltung rd. 500 Personen
den 48 Außenstellen rd  160  Personen
den Oberschulen rd   50  Personen
den Volksschulen rd  490 Personen
Die Nachzügler wurden 2 Tage nach der Sonntagsausgabe in der Hauptkartenstelle im Rathause und in den Verwaltungsstellen bedient. Jeder der 90 Außenbezirke wurde von einem Bezirksvorsteher - meistens dem Rektor der Schule — geleitet, der je nach der Größe seines Bezirks 3 bis 4 Nebenstellen einrichtete. Das Ernährungsamt gab für jede Ausgabe eine besondere Anleitung heraus.
Schwierigkeiten bei der Ausgabe entstanden insbesondere dadurch, daß eine außerordentlich große Anzahl verschiedener Karten an die Versorgungsberechtigten ausgehändigt werden mußte. Man bedenke: Während es für die 1. Zuteilungsperiode nur l Lebensmittelkarte gab, waren es in der
2. Periode bereits   12,
3 Periode bereits    14,
4 Periode bereits    24,
5.    Periode           26
verschiedene Karten, deren Zahl sich ständig vermehrte, so daß allmählich für Normalverbraucher 52 und für Teilselbstversorger 44, zusammen also 96 verschiedene Lebensmittelkarten ausgegeben werden mußten. Bei der Suche nach einer Vereinfachung kam man auf den Gedanken, die vielen Einzelkarten für jede der 8 verschiedenen Altersgruppen in besonderen Päckchen zu vereinigen, so daß jedem Empfangsberechtigten nur l Päckchen ausgehändigt zu werden brauchte. Diese Art der Ausgabe erleichterte auch die Buchung und die Schlußabrechnung. Erstmalig erfolgte die Abgabe der
Päckchen für die vom 5.5. bis 1.6.1941 laufende 23. Versorgungsperiode. Wegen der mit ihr verbundenen Vereinfachung hatte man sie den 48 Außenstellen   übertragen.   Die   bisherigen Außenbezirke mit ihren Einzelausgabestellen wurden aufgehoben; ein Schreiben des Oberbürgermeisters sprach den ehrenamtlichen Bezirksvorstehern den Dank für die der Stadt Bochum geleisteten Dienste aus.
Die Ausgabe der Kartenpäckchen erfolgte jeweils in der letzten Woche des laufenden Versorgungszeitraums nach den Anfangsbuchstaben des Namens, und zwar für die Buchstaben A-F am Dienstag, G-K am Mittwoch, L-R am Donnerstag und S-Z am Freitag dieser Woche. Die Nachzügler erhielten ihre Karten an dem darauffolgenden Samstag. Außerdem wurde die Ausgabe nach Straßen geordnet. Die Abgabe erfolgte gegen Vorlage einer Ausweiskarte. Vollselbstversorger erhielten ihre Karten bei dem Ernährungsamt im Rathause oder bei den zuständigen Verwaltungsstellen.
Im Laufe der Berichtsperiode ist die Zahl der Lebensmittelkartenempfänger nie konstant gewesen; sie schwankte, weil während des Krieges viele Einwohner Bochum verließen, um nach Einstellung der Feindseligkeiten wieder zurückzuströmen. Dies lassen einige Zahlen über die Ausgabe von Karten an Normalverbraucher, Teilselbstversorger und Vollselbstversorger für verschiedene Zuteilungsperioden erkennen:
27.   8.—24.   9.1939= 1. Zuteilungsperiode 297 683
6.   5.— 2.   6. 1940 =  10..............................291 934
10.   2.— 9.   3. 1941 =  20. ...........................285 672
17. 11.—14. 12. 1941 =  30.   .........................278419
24.8.—20.   9. 1942 =  40.    ..........................263 457
30.   5.—27.   6. 1943 =  50.  .........................252 846
5. 3.— 2. 4. 1944 =  60 ..................................177 341
10.12.44—7.1.1945=70...................................186495
4. 2.— 4. 3. 1945 = 72....................................165 165
27. 5.—24. 6. 1945 = 76.................................162 324
16. 9.—14. 10. 1945 = 80................................210659
23. 6.—21. 7. 1946 = 90.................................239 192
30.3.—27. 4.1947=100. ..................................250779
4.1.— 1. 2.1948=110.......................................259993
29. 2.—31. 3.1948=112..................................261602
 

Die im Jahre 1943 stärker als zuvor einsetzenden feindlichen Luftangriffe erschwerten den Dienstbetrieb der Außenstellen sehr. Bei fast jedem Bombenangriff wurden Außenstellen beschädigt oder mit sämtlichem Inventar und Kartenmaterial vernichtet. So sind allein bei den Großangriffen im Mai und Juni 1943 insgesamt 15 Außenstellen zerstört worden. Der größte Angriff am Abend des 4.11.1944 vernichtete auch die Dienststelle der Zentrale, so daß hier viele Akten und Unterlagen verloren gingen. Trotz allem erhielten die Bezugsberechtigten an den vorgesehenen Terminen stets ihre Lebensmittelkarten.
Auch die am 10.4.1945 erfolgende Feindbesetzung beeinflußte die Kartenausgabe in keiner Weise.

Im Mai 1945 ordnete die Militärregierung an, daß die Lebensmittelkarten für den 76. Versorgungszeitraum an alle männlichen arbeitsbuchpflichtigen Personen vom 14. bis 65. Lebensjahre nur gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitsamts verabfolgt werden dürften. Vom 77. Versorgungszeitraum ab wurde diese Bestimmung dahin geändert, daß alle deutschen Männer, die am 30. 4. 1945 das 14. Lebensjahr   erreicht   und   am   1.5.1945 oder  später das 60.  Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, alle deutschen Frauen, die am 30. 4. 1945 das 14. Lebensjahr   erreicht   und   am  1.5.1945 oder  später  das  50.  Lebensjahr  noch  nicht vollendet hatten, die Lebensmittelkarten, die Bezugsausweise für Speisekartoffeln und die Raucherkarten nur gegen Vorlage der grünen Meldekarte des Arbeitsamts erhalten durften. Zur Sicherung der Durchführung dieser Vorschrift stellte das Arbeitsamt eigenes Personal den Außenstellen zur Verfügung.
 

Vom 81. Versorgungszeitraum (15.10.1945) ab wurden Lebensmittelkarten an männliche Personen im Alter von 14 bis 60 Jahren nur ausgegeben, wenn in der vom Arbeitsamt ausgegebenen Meldekarte ein Beschäftigungsvermerk des Arbeitgebers enthalten war. Diese Vorschrift wurde im Februar 1946 auch auf die ledigen weiblichen Personen der Geburtsjahrgänge 1921 bis 1928 ausgedehnt. Vom 114. Versorgungszeitraum ab brauchte der Beschäftigungsvermerk des Arbeitgebers nur alle 3 Monate eingeholt zu werden.

Nach den Verordnungen Nr. 16 und 17 der britischen Militärregierung vom 17.11.1945 durften die Außenstellen den Personen, die nach auswärts verziehen wollten, neue Umzugsbestätigungen nur dann ausfertigen, wenn der Antragsteller eine Genehmigung zum Wohnungswechsel vorzeigte. Umgekehrt durften den Personen, die nach Bochum zuzogen, Lebensmittelkarten nur ausgehändigt werden, wenn sie im Besitze einer Zuzugsgenehmigung des Bochumer Wohnungsamts waren. Da aber die Ankömmlinge in vielen Fällen diese Bestimmungen nicht beachteten, sondern sich ohne Mitwirkung des Wohnungsamts eine Unterkunft verschafften, brachte die Vorschrift den Außenstellen häufig viel Unannehmlichkeiten ein. Besonders in den Jahren 1945 und 1946, in denen die Flüchtlinge aus allen Besatzungszonen nach Nordrhein-Westfalen einströmten, und außerdem die aus der Ostzone Kommenden ohne jegliche Papiere waren, haben die Außenstellen manche Schwierigkeiten überwinden müssen. Das Wohnungsamt half sich in solchen Fällen durch die Ausstellung kurzfristiger Aufenthaltsgenehmigungen, wodurch die Außenstellen gezwungen wurden, die Zugänge ständig zu kontrollieren. Durch die Verordnung Nr. 90 der britischen Militärregierung sind die obengenannten Verordnungen Nr. 16 und 17 mit Wirkung vom 1.7.1947 aufgehoben 'worden. Die Richtlinien für die Erteilung von Zuzugsgenehmigungen werden jedoch nach wie vor beibehalten.


Die folgenden Zahlen mögen den Umfang der Tätigkeit der Außenstellen allein auf dem Gebiete des Ernährungswesens im Jahre 1945 erkennen lassen; wobei zu bedenken ist, daß gerade an diesem Jahre der größte Teil der 'ehemals Umquartierten wieder zurückströmte, die Wehrmachtsangehörigen in ihre Heimat entlassen wurden und sich außerdem noch eine beträchtliche Anzahl von Flüchtlingen in Bochum niederließ:
Anmeldungen 63 389
Abmeldungen 13 141
Ummeldungen 10 550
Reiseabmeldebestätigungen 8 522
Umtausch von Lebensmittelkarten in Reisemarken 8128
Anträge auf Krankenzusatzverpflegung 28614
Anträge auf Zusatzverpflegung für  werdende und stillende Mütter 7 784


Ausgabe der Bezugsrechte im Auftrage des Wirtschaftsamts
Das Wirtschaftsamt hatte sich im städtischen Dienstgebäude der Albertstraße eingerichtet, hatte zahlreiche Hilfskräfte eingestellt und schrieb, ständig von großen Volksmassen umgeben, Bezugscheine für Spinnstoffe, Schuhe und Haushaltwaren aus. Da dieser Zustand bald unhaltbar war, wurden in allen Stadtbezirken - zumeist in Schulen - zunächst 90, dann 96 Bezugscheinstellen eingerichtet, die von dem Rektor der Schule nebenamtlich als Bezirksvorsteher geleitet und mit der erforderlichen Anzahl von Hilfskräften aus der Lehrerschaft besetzt waren. Diese Bezugscheinstellen arbeiteten nach den Anweisungen des Wirtschaftsamts, nahmen Anträge der Bevölkerung entgegen und erteilten nach Prüfung und Genehmigung die Bezugscheine. Im Januar 1940 erfolgte zum ersten Mal durch die Bezugscheinsteilen die Ausgabe der 1. Reichskleiderkarte.
 

Zu Beginn des Jahres 1940 stellten die Bezugscheinstellen ihre Tätigkeit ein. Ihre Arbeiten wurden von den Außenstellen übernommen. Eine Dienstanweisung regelte die Bezugscheinausgabe für Spinnstoffe, Straßen- und Arbeitsschuhe und die Ausgabe der schon erwähnten Reichskleiderkarte. Diese Anweisung wurde sehr bald ergänzt durch eine neue Anordnung über kartenpflichtige Spinnstoffwaren sowie über die Gültigkeitsdauer und Kontrolle der ausgegebenen Bezugscheine. Außerdem wurden Richtlinien festgelegt für die Ausstellung von Bezugsrechten für Bettwäsche, Schlaf- und Wolldecken, Matratzen und sonstigen Zubehör für Betten, Divan- und Reisedecken, Erstlingswäsche, Umstandskleider und Umstandswäsche, Umstandskittel, Sommer- und Wintermäntel, Kindermäntel und Trauerkleidung. Für Wehrmachtsangehörige, Wehrdienst- und Arbeitsdienstpflichtige durften keinerlei Bezugscheine ausgestellt werden, da sie von ihren Dienststellen mit den nötigen Bekleidungsstücken voll versorgt wurden.
Die oben schon erwähnten Zerstörungen vieler Außenstellen wirkten sich naturgemäß auch auf die Ausgabe der Bezugsrechte für das Wirtschaftsamt erschwerend aus. Als ein besonderer Nachteil wurde die gleichzeitig erfolgende Zerstörung der Grundkartei empfunden, aus der sich die bisherigen Bezugsberechtigungen ergaben. Nach jedem Bombenangriff verursachte die Erstversorgung der geschädigten Bevölkerung mit den notwendigsten Bezugscheinen große Schwierigkeiten.
Wie im Ernährungssektor war auch in Bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit den übrigen Mangelwaren die Inanspruchnahme der Außenstellen während des Jahres 1945 wegen des starken Rückstroms der Umquartierten und Heimkehrer und wegen der Zuwanderung von Flüchtlingen besonders rege. Es wurden erledigt:
Anträge auf den Bezug von Schuhwaren 61 245 Anträge auf den Bezug von Spinnstoff waren 105 361

Eintragung von Bewilligungen in die Personalkartei
für Schuhwaren 28811
für Spinnstoffwaren 96317

Durch Runderlaß Nr. 1/45 des Oberpräsidenten wurde die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Waren vorläufig neu geregelt. Die vor dem 15. 4. 1945 ausgegebenen Bezugsrechte verloren ihre Gültigkeit. Die Außenstellen durften für Spinnstoffe und Schuhwaren weder abgelaufene Bezugscheine verlängern noch irgendwelche Bezugscheine ausstellen mit Ausnahme für medizinische Leibbinden auf Grund ärztlicher Bescheinigung und für Trauerflore in Sterbefällen beim Tode der Eltern, Ehegatten und Kinder vom 15. Lebensjahre ab innerhalb 4 Wochen nach Bekanntwerden des Todesfalles.

Den Außenstellen  oblag
1. die Entgegennahme der Bezugscheinanträge, deren Weiterleitung an das Wirtschaftsamt mit einem Vermerk der letzten Bewilligungen und mit einer eingehenden Begründung in nur folgenden Fällen:
bei  Entlassung aus  der Wehrmacht,  dem Reichsarbeitsdienst und  anderen  militärischen Organisationen sowie aus Anstalten, in  denen   die  Entlassenen   voll   versorgt waren   (z.  B.  Konzentrationslager),
bei   Verlusten   durch  Katastrophen,   Raub oder in ähnlichen Fällen,
bei Anträgen auf Kinderbettausstattungen für Erstgeborene nach schriftlicher Bestätigung der Liefermöglichkeit durch ein Bochumer Geschäft,
2. die  Ausgabe  von  Kleiderkarten,
3. der Ersatz verlorener Kleiderkarten.


Seit Juni 1945 erfolgte die Ausgabe der Bezugscheine allein durch das Wirtschaftsamt. Das hatte eine derartige Aufhäufung der Anträge im Gefolge, daß diese Art der Erledigung auf die Dauer nicht beibehalten werden konnte. Auch war eine individuelle Behandlung der einzelnen Fälle so gut wie unmöglich. Nach Aufhebung der Sperre für die Ausgabe der Bezugscheine, die auf Grund der Bekanntmachung der Militärregierung über die Kontrolle und Verteilung von Verbrauchsgütern angeordnet war, erfolgte ab 1.6.1946 die Ausgabe von Bezugscheinen wieder grundsätzlich durch die Außenstellen, die auch weiterhin für die Entgegennahme von Anträgen zuständig blieben. Anträge durften aber nach Anordnung der Militärregierung nur gestellt werden, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen werden konnte.
Zur Entlastung der Außenstellen wurden politisch Verfolgte, Geschädigte und Juden, werdende Mütter und Säuglinge, Gewerbebetriebe, Krankenanstalten, Wohlfahrtsorganisationen und öffentliche Behörden weiterhin durch das Wirtschaftsamt selbst betreut.

Die Bezugscheine für fast alle Fertigwaren, vor allem auch für Spinnstoffe, Schuhe, Möbel und Haushaltsgegenstände wurden vom Landeswirtschaftsamt mengenmäßig an das Wirtschaftsamt verteilt. Dieses konnte also nicht mehr Bezugscheine verteilen, als es selbst erhielt, und zwar auch dann nicht, wenn in den Geschäften tatsächlich genügend Ware vorhanden war.

Nach Einführung der Punktmarken wurden diese den Außenstellen vom Wirtschaftsamt zugeteilt und nach Prüfung der Anträge auf Zuweisung von Spinnstoffen in Werten von l, 5, 10 und 50 Punkten ausgegeben.
Da noch viele nicht belieferte Bezugsmarken in Umlauf waren, wurden die Punktmarken im Monat Dezember 1947 nur im Umtauschwege ausgegeben. Neubewilligungen erfolgten in demselben Monat nicht. Die Außenstellen nahmen Umtauschanträge in der Zeit vom 10. bis 23. 12. 1947 entgegen.


Kartenkasse
Vom 1.9.1939 bis Februar 1941 erfolgte die Annahme, Zählung und Zuteilung der Lebensmittelkarten an die Ausgabestellen durch eine besondere Abteilung des Ernährungsamts. Diese kontrollierte auch die Rückgabe der Kartenrestbestände und nahm die Schlußabrechnung vor. Im Laufe der Zeit aber wurden die vom Ernährungs- und Wirtschaftsamt verwalteten Bezugsrechte so umfangreich und mannigfaltig, daß zur Kontrolle aller Lagerbestände an Lebensmittel-, Kleider- und Seifenkarten, Reisemarken und anderen Bezugsrechten die Einrichtung einer besonderen Kartenkasse erforderlich wurde. Sie wurde als Abteilung dem Ernährungsamt angegliedert und führte die Bezeichnung „Kartenkasse des Ernährungs- und des Wirtschaftsamtes". Für die ordnungsmäßige Bestandsführung sind l Kassierer und l Gegenbuchführer verantwortlich.

Sämtliche Bezugsausweise gelangen direkt von den Druckereien oder Auslieferungslagern an die Kartenkasse. Sie werden von dem Personal der Kartenkasse sofort gezählt und der Druckerei durch Lieferungsschein bestätigt. Nach einer von der Zentrale angefertigten Bedarfsliste wird dann die Verteilung der Karten für die Außenstellen vorgenommen, von denen jede einen Lieferschein über sämtliche ihr zugeteilten Bezugsrechte erhält. Ähnlich ist das Verfahren bei der Abgabe an die Verwaltungsstellen sowie an die Schlachtgenehmigungs- und die Hauptkartenstelle des Ernährungsamts. Insgesamt erhalten die z. Zt. noch bestehenden 35 Außenstellen 9 Verwaltungsstellen und 2 Ausgabestellen im Rathaus ihren Bedarf an Lebensmittelkarten, Raucherkärten, Seifenkarten und sonstigen Bezugscheinen von der Kartenkasse.
 

Zur kartenmäßigen Kontrolle der Bezugsrechte sind 3 Buchhaltungen eingerichtet, die z. B. im Kalenderjahr 1946 rd. 6200, im Kalenderjahr 1947 rd. 6 950 Buchungen verzeichnet hatten.
Die Ausgabestellen suchen die Kartenkasse täglich zur Auffüllung ihres Vorrats auf, da sie Anweisung haben, ihre Bestände der Sicherheit halber möglichst knapp zu halten.
Nach Ablauf eines jeden Versorgungszeitraums fertigt die Kartenkasse an Hand der Abrechnungen sämtlicher Ausgabestellen einen Verwendungsnachweis über ausgegebene Bezugsausweise an, der für das Landesernährungsamt Westfalen bestimmt ist. Die Angaben dienen dem Nachweis der empfangenen und verausgabten Karten und Marken jeder Art und außerdem auch statistischen Zwecken.
Alle Einnahmen und Ausgaben werden buchmäßig erfaßt und durch Monatsabschlüsse nachgewiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden.

Beim Bombenangriff Mitte Mai 1943 wurde der im Verwaltungsgebäude an der Trankgasse untergebrachte Dienstraum der Kartenkasse durch Brandbomben stark beschädigt. Der Tresor blieb jedoch unversehrt, so daß die Kartenkasse weiter arbeiten konnte. Im August 1944 wurde die Kartenkasse vom Ernährungsamt abgetrennt und der Zentrale unterstellt.
 

Am 4.11.1944 sind sämtliche Dienstgebäude der Trankgasse völlig zertrümmert und die Kellerräume der Kartenkasse mit dem gesamten Material verschüttet worden. Durch den unermüdlichen Einsatz des Personals konnten fast sämtliche Karten geborgen 'werden. Die Kartenkasse fand vorübergehend Unterkunft im Vorderkeller des Rathauses und wurde später in den Keller der Goethe-Oberschule verlegt.



Strafsachen
Nach dem Inkrafttreten der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 6.4.1940 - mit Neufassung vom 26. 11. 1941 - wurde bei der Zentrale eine Strafabteilung eingerichtet. Ihr wurden sämtliche Anzeigen über Verstöße gegen die Verordnung durch das Ernährungs- und Wirtschaftsamt zugeleitet. Eine besonders eingerichete Strafkartei gab Auskunft über die begangenen Delikte. Außerdem wurde noch eine Strafliste geführt, die die Bestraften und die strafbaren Handlungen in zeitlicher Reihenfolge aufführte. Die Strafliste wies außerdem die Höhe der Strafe aus, ferner die Anweisung an die Steuerkasse und den Verbleib der Akten. Sie wurde von Anfang an getrennt für das Ernährungs- und das Wirtschaftsamt geführt.

Nach dem Zusammenbruch ruhte zunächst das Ordnungsstrafverfahren. Für das Ernährungsamt wurde es jedoch schon Ende 1945 wieder eingeführt und einige Zeit später auch für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Wie aus der Übersicht zu ersehen ist, stieg die Zahl der Ordnungsstrafen infolge der schlechten Lebensbedingungen erheblich.
Eine grundlegende Änderung brachte das Bewirtschaftungsnotgesetz vom 30.10.1947. Jedes Ordnungsstrafverfahren unterliegt hiernach der staatsanwaltlichen Vorprüfung. Für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides ist jedoch nach wie vor die Gemeinde zuständig. Neben der Durchführung dieser eigentlichen Aufgaben im Rahmen des Ordnungsstrafwesens wurden durch die Kriminalpolizei, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft laufend Stellungnahmen und Gutachten angefordert. In der Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei wurden des öfteren gemeinsame Ermittlungen durchgeführt, die recht bedeutsame Erfolge aufzuweisen hatten.


Kosten des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes
Nach der Verfügung des Oberbürgermeisters vom 11. 9. 1939 mußten alle Ausgaben der Stadt Bochum, die durch den Krieg hervorgerufen wurden - auch Personalkosten - von den übrigen Ausgaben getrennt gehalten werden. Die Einrichtung der erforderlichen Haushaltsstellen war bei der Kämmerei zu beantragen.
Während in dem Runderlaß des Reichswirtschaftsministers vom 5. 10. 1939 vorgesehen war, daß die personellen und sachlichen Kosten der Wirtschaftsämter von dem Reichsminister des Innern übernommen werden sollten, war hinsichtlich der Aufbringung der Kosten der Ernährungsämter eine Entscheidung noch nicht ergangen.
Nach dem Voranschlag hatte die Stadt Bochum für das laufende Rechnungsjahr (1.9.1939 bis 31.3.1940) an Kosten aufzubringen:
für   das   Ernährungsamt:
an persönlichen Verwaltungsausgaben     195 910 RM
an sachlichen Verwaltungsausgaben   51240 RM
zus. 247 150 RM

für  das  W i r t s c h a f t s a m t :
an persönlichen Verwaltungsausgaben    138 970 RM
an sachlichen Verwaltungsausgaben 33 590 RM
zus.  172 560 RM

Durch Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 8.1.1940 wurde die Frage der Kostentragung für das Ernährungsamt und das Wirtschaftsamt von Grund auf geklärt. Die auf die Länderhaushalte zu übernehmenden Kosten wurden wie folgt näher abgegrenzt:

Soweit  Dienststellen   und  Organe   des Reichsnährstandes die Abteilung A der bei den Oberbürgermeistern errichteten Ernährungsämter bildeten oder den Provinzialernährungsämtern unterstellt waren und für sie Aufgaben erledigten, wurden die personellen und sachlichen Kosten durch den Reichsnährstand getragen;
Personalkosten für Beamte und Angestellte der bei den Oberbürgermeistern errichteten Ernährungs- und Wirtschaftsämter gingen zu Lasten des Haushalts der allgemeinen Verwaltung der Länder.   Soweit  hiernach  den  Stadtkreisen  zusätzliche Kosten   entstanden,   waren sie  ihnen von den Ländern zu erstatten;
von der Übernahme auf den Haushalt der allgemeinen  Verwaltung  blieben  ausgenommen  die
allgemeinen Haushaltsausgaben der Wirtschaftsämter, insbesondere die Kosten der Bezugscheine
(für Seife, Treibstoffe, Reifen, Textil- und Lederwaren), die zu Lasten des Haushalts des Reichswirtschaftsministeriums   gingen.  Ebenso  gingen die  allgemeinen Haushaltsausgaben der Ernährungsämter   zu Lasten   des  Reichsministers  für Ernährung und Landwirtschaft.


Die erste Aufstellung für die Verteilung der Ausgleichsreserven des Reichszuschusses zu den Kosten der Ernährungs- und Wirtschaftsämter ergab folgende Zahlen für den Stadtkreis Bochum:
Bevölkerungszahl   (Wohnbevölkerung überhaupt)305 505
Monatlicher Durchschnittsaufwand vom 1.9.1939 bis 31.3.1940     42085,—RM
c)Kostenbelastung je Kopf der Bevölkerung0,14  RM
Bisheriger monatlicher Pauschalbetrag (8 Rpf. je Kopf)24 440,40  RM
Wieviel   °/o   des   Aufwands   (zu   b) sind    durch    den    Pauschalbetrag  (zu d) gedeckt?58°/o

Die Stadt Bochum erhielt nach obiger Berechnung zu den Kosten des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes folgende Gesamtzuschüsse:

a) für die Monate  1.9. 1939 bis 31.3.1940171 082,80 RM
für das Rechnungsjahr 1940    293284,80  RM
der Reichszuschuß   für   1941   und 1942 betrug bei einer Bevölkerung von 305 469 RM, nachdem der monatliche Pauschalbetrag auf 0,15 RM erhöht war, je 549844,20  RM
d) vom 1. 4. bis 30. 6. 1943 betrug der Reichszuschuß je Einwohner jährlich  1,80 RM und vom 1.7.1943 bis 31.3. 1944   2,40 RM jährlich;  für das Rechnungsjahr  1943 wurden insgesamt erstattet  687305,25  RM
e) für das Rechnungsjahr 1944 wurden  728 347,20 RM und für 1945   733 137,00  RM  gezahlt.
f) Nach dem Gesetz zur Regelung des Finanz- und Lastenausgleichs für das Rechnungsjahr 1947 erhielten die Stadtkreise von dem Land einen Zuschuß von 2,40 RM je Einwohner. Für die Feststellung der Einwohnerzahl war als Stichtag der 21. 9. 1947 maßgebend und bestimmte sich nach der Zahl der versorgten Bevölkerung, die vom Statistischen Landesamt festgestellt ist.

Für Bochum betrug die Einwohnerzahl 255312, so daß für das Rechnungsjahr 1947 insgesamt 612715,60 RM erstattet wurden.
Das gesamte Kassen- und Rechnungswesen des Ernährungs- und des Wirtschaftsamtes wurde durch die Zentrale bearbeitet.
Nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum vom 26.7.1946 war von den Außenstellen für wiederholt verschuldete, außerterminliche (verspätete) Aushändigung von Lebensmittelkarten je Stück eine Gebühr von 0,50 bis l,- RM zu erheben.

Prüfungswesen
Bei der Einrichtung der Zentrale für das Er-nährungs- und Wirtschaftsamt im November 1939 wurde von dieser nebenher eine eigene Prüfungsstelle eingerichtet, die neben dem Rechnungsprüfungsamt in die Prüfung eingeschaltet war. Auf Vorschlag des Finanzdezernenten wurde durch Verfügung des Oberbürgermeisters vom 21.12.1939 angeordnet, daß die Prüfungen vom Rechnungsprüfungsamt als der hierfür allein zuständigen Stelle vorgenommen werden sollten.
In den vergangenen Jahren ist eine regelmäßige Prüfung aller Arbeitsgebiete der Außenstellen und der Kartenkasse durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen worden. Die Prüfungsberichte wurden je nach der Wichtigkeit entweder durch die Hand des Dezernenten oder unmittelbar der Zentrale zur Kenntnis, Aufklärung und Abstellung etwaiger Mängel zugeleitet.


Quelle: Verwaltungsbericht der Stadt Bochum, 1938 - 1948, Papierwerk Bochum , Seite 83 - 90

 

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