Im Reichgesetzblatt Teil 1   1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden) wurden auch mögliche Vorrichtungen für Notausstiege aufgezeigt

Quelle: Reichgesetzblatt Teil 1  1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden)

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