Im Reichgesetzblatt Teil 1 1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden) wurden auch mögliche Vorrichtungen für Notausstiege aufgezeigt
Quelle: Reichgesetzblatt Teil 1 1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden)
Notausstiege