Mensch und Betrieb im Rahmen der Reichsplanung:
Von Dr.-lng. U. W. Ludowici VDI, Berlin

Beauftragter für das Siedlungswesen im Stabe des Stellvertreters des Führers
Die Reichsplanung im heutigen Sinne ist eine mühevolle Arbeit auf weite Sicht, die keine schnellen ruhmvollen Erfolge erwarten läßt. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der Mensch, sein Wohn- und Arbeitsplatz und seine Versorgung in Frieden und Krieg. Daraus ergeben sich neue Begriffe über die Industriestandorte und Richtlinien für die Verlagerung.

Württemberg als Vorbild
Wir bewundern heute alle die gesunde Struktur Württembergs und haben erkannt, daß Württemberg wegen dieser gesunden sozialen und wirtschaftlichen Struktur viel weniger unter den schweren Krisen der Nachkriegszeit zu leiden hatte als irgendein anderes deutsches Land.
Wer weiß aber heute noch, daß dies nicht etwa ein Zufallsergebnis ist, sondern daß in Württemberg eben schon vor mehr als einem halben Jahrhundert die Planung nach Art unserer Reichsplanung betrieben wurde, welche wir heute für ganz Deutschland fordern und durchsetzen.
Wer weiß noch heute die Namen der Männer, welche damals bei der aufkommenden Industrialisierung die Gefahren mangelnder Planung erkannten und rechtzeitig Maßnahmen dagegen getroffen haben!
Es gibt nur noch sehr wenige, die ihre Namen kennen, und es ist wenig über die damaligen Besprechungen und Arbeiten schriftlich bekannt, denn diese Dinge wurden für so wichtig gehalten, daß sie oft unmittelbar dem König vorgetragen wurden1). Die Namen der Schöpfer sind in Vergessenheit geraten. Das Werk aber steht und wird von uns bewundert.

Aufgabenstellung
Bei der Reichsplanung stehen wir auf dem Grundsatz, daß der einzelne nur im ganzen seine Berechtigung findet, daß es jedem einzelnen Fach um so besser gehen wird, und daß es um so wichtiger sein wird, je mehr man es als Teil eines Ganzen betrachtet.
Wenn wir uns so zur totalen Auffassung bekennen, so müssen wir dem einzelnen Sonderfachgebiet gegenüber immer betonen, daß wir in keiner Form beabsichtigen, in diese besondere Zuständigkeit einzugreifen. Es kommt uns einzig und allein darauf an, zusammenzufassen, Verbindungen herzustellen, die großen Zusammenhänge zu erkennen und aus dieser Erkenntnis heraus dem einzelnen Fach Vorschläge und Anregungen für die Verfolgung besonders wichtiger Fachaufgaben zu geben.
So interessiert uns von der Reichsplanung aus nicht der Mensch an sich und nicht die Wirtschaft an sich und nicht die Wehrpolitik an sich, sondern uns interessiert einzig und allein das deutsche Volk in seinem Lebensraum, wie es in diesem Raum lebt und leben kann, wie es in diesem Raum wirtschaftet und zukünftig wirtschaften muß, und wie es in diesem Raum sein Volkstum, seine Kultur, seine Wirtschaft gegen feindliche Angriffe im Frieden und im Krieg zu sichern hat.

Mensch und Familie
Wenn wir in unserer Betrachtung beim Menschen beginnen, so interessiert uns nicht das einzelne Individuum, sondern von vornherein die Familie.
Diese Familie ist das Aufbauelement des Staates. Sie ist im Gegensatz zum Individuum dauernd lebensfähig und trägt alle sozialen und politischen Probleme in sich. Hier zeigt sich schon die grundsätzliche Bedeutung der Siedlungsfrage. Denn durch die Siedlung wird die
Familie mit dem Boden verbunden und hiermit ihr Einzelschicksal und im weiteren Aufbau schließlich das Schicksal des Staates entschieden.
Die Aufgabe der Reichsplanung ist, die Verbindung des deutschen Volkes mit seinem Lebensraum in planmäßiger Form wieder herzustellen.
Wenn ein einzelner Mensch, eine Familie oder ein Volk im Sterben liegt, dann brauchen wir uns keine Sorge mehr um den nötigen Lebensraum zu machen. Deshalb hat unsere Betrachtung mit dem Geburtenüberschuß und noch besser mit der Geburtlichkeit zu beginnen. Da sehen wir, daß von den westlichen Staaten z. B. im Jahre 1930 allein Holland noch einen echten, bereinigten Geburtenüberschuß von 4,3 auf das Tausend hatte; alle anderen hatten zu dieser Zeit einen Sterbefallüberschuß.
Die Tatsache, daß, von einigen größeren Stadtgemeinden abgesehen, in Holland auf 98,5 % der gesamten Bodenfläche 94 % aller Wohnungen Einfamilienhäuser sind, bestätigt die Feststellung, daß es nur durch die Siedlung möglich ist, die Wachstumskräfte des Volkes zu sichern.
Unsere Grundsätze für die Auswahl der Familien aber, welche wir heute vor allem in der Siedlung und im Wohnungswesen fördern müssen, stehen im völligen Gegensatz zu den Theorien der marxistischen und liberalistischen Vergangenheit. Wir haben in einem Staat immer starke Menschen, welche aus eigener Kraft vorwärts und in die Höhe streben, und wir werden in einem Staat auf der anderen Seite auch immer Menschen haben, welche wie ein totes Gewicht nach unten ziehen. Wir müssen erkennen, daß sich ein Staat, wie wir ihn wollen, nur auf den Starken aufbauen kann, und daß wir deshalb diese zuerst fest auf den Boden stellen müssen, damit sie den Staatsaufbau tragen können. Die Schwachen werden hierzu niemals in der Lage sein, und wenn wir immer nur den Schwachen auf Kosten der Starken helfen, dann werden schließlich am Ende alle schwach sein, und der ganze Staat wird im Abgrund versinken, so wie wir dies vor 1933 erlebt haben. Je besser es den Starken aber geht, desto mehr sind sie in der Lage und verpflichtet, die Schwachen zu unterstützen.

Mensch und Betrieb
Die Familie ist das politische Bauelement des Staates. Daneben treten als wirtschaftliche Bauelemente der Bauernhof und der gewerbliche Betrieb. Der Bauer und der Arbeiter müssen zusammen die Grundlage des neuen Reiches bilden. Weder der eine noch der andere wird es allein schaffen, sondern nur beide zusammen. So kann man auch die Reichsplanung als die Aufgabe umreißen — vom Menschen aus gesehen —, die Beziehungen zwischen Bauer und Arbeiter im deutschen Raum zu ordnen.
Der bäuerliche Betrieb und der gewerbliche Betrieb unterscheiden sich wesentlich dadurch, daß der bäuerliche Betrieb auf die Familie als Arbeitsgemeinschaft abgestellt ist, während im gewerblichen Betrieb im allgemeinen eine viel größere Arbeitsgemeinschaft, welche zahlreiche Angestellte und Arbeiter umfaßt, erforderlich ist. So läßt sich im gewerblichen Betrieb nicht die ideale  Übereinstimmung zwischen einer Familie als dem politischen Baustein des Staates und der Familie als wirtschaftlicher Arbeitsgemeinschaft herstellen. Um so mehr ist es aber erforderlich, daß wir den Gedanken der Arbeitsgemeinschaft im Betrieb erfassen und durchsetzen. Vor allem müssen wir ihn bei allen Planungs und Siedlungsmaßnahmen erkennen und benutzen.
Die alte Begriffsbestimmung der Volkswirtschaftslehre läßt sich für uns nicht mehr gebrauchen. Da heißt es z. B.: „Die Erzeugung und der berufsmäßige Vertrieb von Waren schafft wirtschaftliche Einheiten. Diese werden Betriebe genannt." Der Mensch wird hierbei vergessen, selbst in dem Umfange, in welchem seine Beachtung schon allein aus nüchternem Wirtschaftsinteresse erforderlich wäre.
Zu dieser falschen Betriebsauffassung gehört auch die räumliche Begrenzung des Betriebes auf die unmittelbaren Betriebsanlagen. Beim Fabriktor fängt danach der Betrieb an, und beim Fabriktor hört er auch wieder auf. Was der Mensch vor dem Tor macht, wo und wie er wohnt, ob er eine Familie hat usw., das waren früher alles Dinge, die nicht zum Betrieb gehörten und, von löblichen Ausnahmen abgesehen, schwer vernachlässigt worden sind.

So müssen wir heute zu einer ganz anderen begrifflichen und räumlichen Begriffsbestimmung des Betriebes kommen. Zweifellos ist ein Betrieb nach wie vor dafür da, eine bestimmte Ware zu erzeugen. Zur Erzeugung dieser Ware gehören aber neben den Rohstoffen immer zwei Dinge:
1. der Mensch und
2. das Werkzeug, heute meist die Maschine.

Ein Erzeugnis kann nur dort entstehen, wo beide zusammenkommen, und ein gutes Erzeugnis nur dort, wo sich beide in guter Verfassung befinden.
Die gute Verfassung des Menschen hängt aber davon ab, daß er mit seiner Familie eine gesunde Wohnstätte hat, daß sein Weg zur Arbeit nicht zu lang und nicht zu anstrengend ist, und daß sich seine Arbeitsstätte in menschenwürdigem Zustand befindet.
Wenn wir — um die Frage übertrieben zu betrachten — einmal die Maschine in einen prächtigen Fabrikbau stellen, den Menschen aber in einer notdürftigen Wohnung unterbringen, so werden wir bestimmt hiermit eine geringere Leistung erzielen als umgekehrt. Eher leistet ein Mensch, welcher in einer gesunden Heimstättensiedlung wohnt, an einer Maschine, die in einem behelfsmäßigen, aber vor allem doch den menschlichen Anforderungen genügenden Raum untergebracht ist, das Höchste.
Die Pflege der Arbeitskraft muß gleichwertig neben der Pflege der Maschine stehen. Das heißt aber gar nichts anderes, als daß das Haus des Menschen mindestens ebenso zum Betrieb gehört wie das Haus der Maschine. Begrifflich müssen wir also bei einer neuen Definition des Betriebes von der Arbeitsgemeinschaft und von der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine ausgehen. Dies bedeutet räumlich, daß die Gesamtheit der Wohnstätten der Arbeiter und Angestellten ebenso zum Betrieb gehört wie der Fabrikbau selbst.
Mancher Betriebsführer, welcher mit Stolz sein sauberes, aufs beste eingerichtete Werk und ein reich ausgestattetes Verwaltungsgebäude als Betrieb — im Umfang der alten Begriffsbestimmung gesehen — zeigen würde, würde sehr ungern seinen Betrieb im neuen Sinne herzeigen. Die Elendswohnung manches Werkangehörigen würde sich sehr schlecht neben den übrigen Betriebseinrichtungen ausnehmen.
Diese neue Betriebsauffassung ist von besonderer Bedeutung für die örtliche Planung und die Gemeindeplanung.
Wenn man auch nur für einige Unternehmungen eines größeren Stadtbezirkes feststellt, welche Wohnstätten zu diesen Arbeitsstätten gehören, dann erkennt man, welch planloser Wirrwarr in der Zuordnung von Arbeitsstätte und Wohnstätte besteht. Aus dieser Tatsache entsteht ein großer Teil unseres so viel bewunderten heutigen Stadtverkehrs. Verkehr kann und soll natürlich das Anzeichen eines gesunden und kräftigen Lebens sein. Dieser Verkehr aber ist zum großen Teil nichts anderes als eine Krankheitserscheinung, die sich mit dem Fieber des menschlichen Körpers vergleichen läßt.

Standortfrage — Industrieverlagerung
Wir haben die Familie als den politischen Baustein des Staates und den bäuerlichen und gewerblichen Betrieb als seine wirtschaftlichen Bausteine erkannt. Nach der Erkenntnis ihrer besonderen Struktur und Eigenheiten kommen wir zwangläufig zur Frage des Standortes. Für den Bauernhof ergibt sich der Standort sehr einfach in unmittelbarer Nähe oder innerhalb der Ackerfläche. Nicht so einfach ist es für den gewerblichen Betrieb. Bei ihm müssen wir uns zuerst über seine sämtlichen Beziehungen nach außen klar werden. Der Betrieb braucht von außen Werkstoff und Kraft für die herzustellende Ware sowie die Mittel, welche zur Pflege und Unterhaltung der in ihm arbeitenden Menschen sowie der Maschinen und Einrichtungen gehören. Das heißt aber, er braucht Nahrung, Wohnung und Kleidung für seine Werkangehörigen und die für die Erhaltung von Maschinen und Einrichtungen notwendigen Schmiermittel, Ersatzteile usw. Auf der anderen Seite soll aber der Betrieb die erzeugten Waren auf einem möglichst einfachen und kurzen Verteilungsweg an die Verbraucher absetzen.
Hiermit sind die Standortbedingungen einer Erzeugungsstätte kurz gekennzeichnet.
Im Gegensatz zur früheren Standorttheorie bringt die neue Betriebsauffassung den Bedarfsmarkt des arbeitenden Menschen mit in die Standortbedingungen herein.
Wenn wir von den ebenso wichtigen sozialen und politischen Gesichtspunkten, welche hierbei zu beachten sind, einmal ganz absehen, so muß man der alten Standorttheorie vorwerfen, daß sie nicht einmal den rein wirtschaftlichen Bedarfsmarkt der Werksangehörigen bei ihren Betrachtungen in Rechnung gestellt hat. Hätte sie dies getan, so hätten unmöglich die unglückseligen Ballungen entstehen können, in denen z. B. im engeren Industriebezirk im Westen ein Fünftel des deutschen Volkes auf engem Raum zusammengepreßt ist. Diese Ballungen müssen wir heute nicht nur aus Gründen des Luftschutzes und der Volksgesundheit beseitigen, sondern schon einfach deshalb, weil sie wirtschaftlich falsch sind. Die Verkehrs-, Verteilungs- und Lagerkosten für Mensch und Stoff zehren alle vermeintlichen Vorteile auf.

Es lassen sich wegen der vielfältigen Zusammenhänge weder allgemeine einfache Regeln für einen Standort noch für eine Industrieverlagerung abgeben. Es wäre auch vollkommen unsinnig, etwa den einzelnen Verlagerungsfall amtlicherseits vorschreiben zu wollen.
Zunächst muß man erkennen, daß an und für sich andauernd Verlagerungen teils planmäßiger, teils willkürlicher Art stattfinden und daß ein starrer unveränderlicher Wirtschaftsmechanismus höchstens in den Köpfen von Theoretikern bestehen kann.
Was zur Beeinflussung einer gesunden Verlagerung erforderlich ist, wird ein Großraum-Zonengesetz sein, weiterhin die ständige Beachtung des Aufbaues kleiner und kleinster Wirtschaftsgebiete mit einem weitgehenden Selbstversorgungsgrad und die Erkenntnis, daß für die Beurteilung einer Verlagerungsmaßnahme nicht die Herstellungskosten der Ware ab Fabriktor, sondern die durchschnittlichen Gestehungskosten des Verbrauchers maßgebend sind.
In einem Zonengesetz müßten grundsätzlich verschiedene Pläne nach den Gesichtspunkten festgelegt werden, die sich für eine stärkere Entwicklung der industriellen Tätigkeit oder für eine Auflockerung zu inten siver industrieller Besetzung ergeben. Hieraus würde sich eine Stufenfolge ergeben. Die unterste Stufe wäre die beschränkte Ausnutzung der vorhandenen Kapazität, die zweite Stufe würde die volle Ausnutzung der vorhandenen Anlagen in ihrer ganzen Leistungsfähigkeit zulassen. In der dritten Stufe würden beschränkte Betriebserweiterungen zulässig sein, in der vierten Erweiterungen und Neugründungen nicht nur gestattet, sondern gefördert werden.
Besonderen Ausführungen muß es überlassen bleiben, den Maßstab für diese vier Stufen der Ausnutzung festzulegen. Dabei sind naturgemäß Ermittlungen notwendig, die nur aus dem Gesamtzusammenhang des betreffenden Raumes, der einzelnen Wirtschaftszweige und aus natürlichen oder notwendigen Tendenzen der Verlagerung sich ergeben können.
Im übrigen ist eine vernünftig durchgeführte Verlagerung mehr wert als große Theorien. Insbesondere ist die geldlich durchführbare Teilverlagerung dort anzustreben, wo eine Vollverlagerung zunächst an den Kosten scheitern müßte.
Trotz der Ausfuhrschwierigkeiten und der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auch auf uns können wir schon allein zu einer bedeutungsvollen inneren Wirtschaftsbelebung dadurch kommen, daß wir unsere inneren wirtschaftlichen Beziehungen vernünftig ordnen.
Bauer und Arbeiter treffen sich am Markt. Wir dürfen nicht vergessen, daß wir nicht den einen vom Markt unabhängiger machen können als. den anderen, denn der Markt ist nun einmal da und muß sich, von notwendigen Lagern abgesehen, laufend ins Gleichgewicht bringen. Hieraus ergeben sich wichtige Folgerungen für die Bedeutung der teilweisen Selbstversorgung in der Heimstättensiedlung.
Der Markt muß weiterhin den Austausch von Gütern und Leistungen auf möglichst einfachem und kurzem Wege erledigen. Es ist Unsinn, wenn in Einzelfällen immer wieder behauptet wird, diese und jene Versandarbeit schade nichts, denn daran verdiene das oder jenes Verkehrsunternehmen. Die Beseitigung der Marktferne und die Vermeidung langer und kostspieliger Beförderungen hebt die Volkswirtschaft und steigert hierdurch den Warenaustausch. Die Verkehrsunternehmen werden dann also nicht weniger verdienen, sondern durch zwar kürzere, aber unverhältnismäßig zahlreichere Beförderungen bedeutend mehr.
 

Wehrpolitische Gesichtspunkte
Industrieverlagerung und Beförderungsfragen führen zu dem dritten wichtigen Gebiet, nämlich den wehrpolitischen Gesichtspunkten. Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß es heute kurzsichtig und bedenklich wäre, die wehrpolitische Aufgabe ausschließlich von militärischen Gesichtspunkten aus zu betrachten, statt übergeordnet von der Gesamtverteidigung des Volkes mit all seinen rassischen, kulturellen und wirtschaftlichen Werten im Krieg und im Frieden gegen jeden Feind, ganz gleichgültig, in welcher Form er auftritt und welcher Mittel er sich bedient. Wir haben in Deutschland zahlreiche Gebiete, welche Notstandsgebiete genannt werden. Wir wollen sie aber von unserer Aufgabe aus gesehen als Kampf-Landschaften bezeichnen. Zwar ist es richtig, daß man zunächst auf dem Wege der Wohlfahrt Lebensmittel, Kleidung, Krankenpflege usw. zur Linderung des Notstandes einsetzt. Was im neuen Reich auf diesem Gebiet geleistet wird, ist in der Welt und in der Geschichte ohne Beispiel. Es muß hierbei immer nur im Auge behalten werden, daß hiermit der Notstand nur gelindert, aber nicht beseitigt wird. Würde man solche Maßnahmen auf lange Dauer durchführen, so wäre hiermit den Betroffenen nicht geholfen, sondern sie würden ebenso verdorben wie der Erwerbslose früher durch die Erwerbslosenunterstützung im Gegensatz zur heutigen Arbeitsbeschaffung und allgemeinen Wirtschaftsbelebung.


Die Linderung des Notstandes ist soziale Pflicht und dient zur Wiederaufrichtung der Menschen und vermittelt ihnen die Kräfte, welche sie brauchen, um bei der endgültigen Beseitigung des Notstandes mitzuhelfen. Diese Notstandsbeseitigung ist aber eine Aufbauaufgabe, welche einen kämpferischen Einsatz verlangt.
Solche Kampf-Landschaften, denen unser Einsatz ganz besonders gelten muß, bestehen an verschiedenen Stellen auch im Innern des Reiches. Insbesondere gehören aber alle Grenzgebiete dazu. Gerade diese Grenzgebiete müssen stark und lebenskräftig sein.
Wenn wir an den Aufbau der Landschaft denken, dann müssen wir im Sinne einer gesunden Wehrkraft die bevölkerungspolitischen, die wirtschaftlichen und die militärischen Gesichtspunkte in gleicher Weise und immer gemeinsam berücksichtigen. Die Beachtung der militärischen Gesichtspunkte ist hierbei besonders wichtig, weil wir in der Wehrgeschichte im Zeichen einer großen entscheidenden Wandlung stehen. Zu Beginn des Weltkrieges wurde das Flugzeug zum Teil noch als Spielerei angesehen. Bis zum Ende des Krieges hatte es sich zu einer wichtigen Hilfswaffe entwickelt. Aber erst heute ist das Flugzeug zum Begründer einer neuen Waffenmacht geworden, welche neben ihren weiteren wichtigen Dienstleistungen als Hilfswaffe ebenbürtig neben die Landtruppen und die Seestreitkräfte tritt. Zusammen mit den weitreichenden Geschützen und den tiefen Einbruchsmöglichkeiten motorisierter Verbände in eine Abwehrfront hat sie dazu geführt, daß aus dem Frontenkrieg, wie er selbst 1918 noch mit seiner ziemlich klaren Scheidung von Front, Etappe und Heimat bestand, in Zukunft ein Flächenkrieg werden wird. Wir stehen so vor einem Einschnitt in der Wehrgeschichte, der sich in seiner Bedeutung mit früheren grundsätzlichen Wandlungen, wie z. B. dem Übergang von den Hieb- und Stichwaffen zu den Pulverwaffen, vergleichen läßt.
Aus dieser Entwicklung ergibt sich aber die Notwendigkeit, alle Lebenskräfte eines Landes zu dezentralisieren, und, von kleinen Gebieten angefangen, einen steigenden Selbstversorgungsgrad der Bezirke, Landschaften und Gaue herbeizuführen. Dieser Selbstversorgungsgrad muß insbesondere für die Grundbedürfnisse sichergestellt sein. Die Grundbedürfnisse aber sind und bleiben aus der Natur des Menschen heraus immer: Nahrung, Wehr, Wohnung, Kleidung.
So kommt es für uns in der praktischen Forschungsarbeit auch weniger darauf an, die gesamten wirtschaftlichen Verflechtungen eines bestimmten Bezirkes mit seinen Nachbarbezirken und dem ganzen Reich festzustellen, sondern gerade umgekehrt seine wirtschaftliche Selbständigkeit. Hierbei ist es wichtig, daß wir aus den unzähligen Austauschwerten an Gütern und Leistungen die wichtigsten herausgreifen und auf diese Weise Austauschgruppen erster, zweiter und dritter Ordnung zusammenstellen. Zur grundlegenden Erkenntnis der Zusammenhänge und des Selbstversorgungsgrades wird dann zunächst die Betrachtung der ersten Gruppe genügen. Hierdurch sichern wir uns dagegen, daß wir nicht ein klares Bild, sondern — mit einer scheinbaren Wissenschaftlichkeit bemäntelt — eine in ihrer Fülle verwirrende Darstellung liefern.
Die grundlegenden Gesichtspunkte bei der Betrachtung der Aufgaben werden immer die gleichen bleiben, und wir werden immer wieder von den bevölkerungspolitischen, volkswirtschaftlichen und wehrpolitischen Zusammenhängen und Beziehungen zum Raum auszugehen haben. Unerschöpflich sind aber die Folgerungen, welche sich hieraus ergeben. Was wir wollen, ist noch nicht einmal in der Erkenntnis dieser Dinge erreicht, geschweige denn in dem Ansatz der praktischen Aufgabe.


J) Vgl. Fr. Richter,   Reichsplanung  Bd. l (1935)   Nr. 8  S. 236;   dort weiteres Schrifttum.

Quelle: VDI Zeitschrift, Bd. 79, Nr. 52, v. 28.12.1935, S 1558 - 1560
 

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