Organisatorische Maßnahmen

Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges hörte die normale Verwaltungsarbeit naturgemäß auf. Die außergewöhnlichen Ereignisse, die sich allen Lebensgebieten mitteilten, gaben auch der Verwaltung ihr besonderes Gepräge. Sie brachten eine Fülle neuer Aufgaben, die den inneren Betrieb und damit auch das Gesicht der Verwaltung ständig veränderten. Eine im höchsten Grade bewegliche Organisation mußte die Verwaltung den stets wechselnden Notwendigkeiten anzupassen versuchen. Kriegs- und Nachkriegsämter, Noteinrichtungen und Hilfsstellen wurden oft plötzlich ins Leben gerufen und erweitert, um auch wieder - bei Wegfall des Bedürfnisses - ganz oder teilweise aufgelöst zu werden. Auf sie verlagerte sich weitgehend der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit; die gewohnten Aufgaben traten demgegenüber oft stark zurück. Hier sollen die durch den Krieg bedingten organisatorischen Maßnahmen nur im großen aufgezeigt werden. Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Teilberichten. Dabei sollen die während der Dauer des Krieges notwendig gewordenen Umgestaltungen zuerst erwähnt werden. Danach werden die durch die Nachkriegsverhältnisse bedingten Veränderungen dargestellt.
In der Kriegszeit mußten verschiedene Ämter, teils sofort bei Ausbruch des Krieges, teils im Verlaufe desselben, völlig neu gebildet werden. So machte die sogleich in Kraft tretende Rationierung der Lebensmittel und Bedarfsgüter die Einrichtung des Ernährungs- und des Wirtschaftsamtes notwendig. Die Einrichtung einer größeren Anzahl von Außenstellen dieser beiden Aemter und deren Verteilung über das gesamte Stadtgebiet gewährleistete eine möglichst schnelle, reibungslose und verhältnismäßig bequeme Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittelkarten und sonstigen Bezugsberechtigungen. Schon mit Rücksicht darauf, daß die Außenstellen sowohl die Aufgaben des Ernährungsamtes wie auch die des Wirtschaftsamtes erfüllten, mußte eine Leitstelle geschaffen werden, die die gemeinsamen Belange beider Ämter wahrzunehmen hatte. Sie entstand in der Zentrale des Ernährungs- und des Wirtschaftsamtes.
An die Familienangehörigen der zum Heeresdienst eingezogenen Versorger mußte von Kriegsbeginn an auf Grund gesetzlicher Vorschriften eine Familienunterstützung gezahlt werden. In der ersten Zeit übernahm die damit verbundenen Arbeiten eine besondere Abteilung, die dem Wohlfahrtsamt angegliedert war. Der Aufgabenkreis dieser Dienststelle nahm im Laufe der Zeit derart an Umfang zu, daß die vorerst unselbständige Abteilung zu dem selbständigen Stadtamt für Familienunterhalt umgewandelt werden mußte.
Einen ähnlichen Weg nahm die Organisation, die durch die Feststellung und Entschädigung von Kriegsschäden geboten war. Da in den ersten Jahren des Krieges die Luftangriffe auf Bochum nur vereinzelt stattfanden, genügte die Uebertragung dieser Aufgaben auf Dienststellen, die als Abteilungen bereits bestehenden Ämtern angegliedert wurden. So war die Bearbeitung der Sachschädenfeststellung dem Rechtsamt übertragen, während die Bearbeitung der Personenschadensfälle einer besonderen Abteilung des Wohlfahrtsamtes zugewiesen war. Seit Mitte des Jahres 1942 nahmen die Angriffe jedoch derart zu, daß die Einrichtung eines besonderen Kriegsschädenamtes erforderlich wurde. Es vereinigte fortan in sich die Bearbeitung der beiden Schadensfälle, die sich auf die Dauer bis ins Ungemessene steigerten. Das Kriegsschädenamt wurde damit im Laufe der Zeit zu einer der größten Dienststellen des Rathauses. Um der Bevölkerung Wege zu ersparen, wurden in einigen Stadtteilen und in den Außenbezirken Nebenstellen des Kriegsschädenamtes errichtet.
Auch die Überwachung und Lenkung der baulichen Instandsetzungsarbeiten nach Luftangriffen zur Erhaltung und Wiederherstellung insbesondere des Wohnraums und der öffentlichen Gebäude wurden anfangs einer besonderen Abteilung übertragen, die als Bombenschädenabteilung dem Bauamt angegliedert war. Als aber die Großangriffe die Wiederinstandsetzung und die Materialbeschaffung erschwerten, erfolgte auch hier notwendigerweise die Verselbständigung der Dienststelle zum Bombenschädenamt.
Dem gerade erwähnten Bauamt wurden auch die Aufgaben übertragen, die der Luftschutz innerhalb des Rathauses und in den übrigen städtischen Verwaltungsgebäuden erforderte. Eine dem Bauamt angeschlossene Luftschutzabteilung hatte durch die Einrichtung von ständigen Wachen, Bereitstellung von Lösch- und Sanitätseinrichtungen und durch die entsprechende Ausbildung der für diesen Dienst eingeteilten Kräfte für den Selbstschutz zu sorgen.
Eine besondere Ausweitung seines eigentlichen Aufgabenkreises erfuhr das städtische Polizeiamt. Gleich zu Beginn des Krieges wurden ihm die Aufgaben zugeteilt, die mit der Beschaffung von Quartieren für Heeresangehörige und mit der Entschädigung hierfür verbunden waren. Nach Luftangriffen sorgte das Polizeiamt für die Unterbringung der Einwohner, die ihre Wohnung verloren hatten. Außerdem oblag ihm die anderweitige Unterstellung der Möbel, die wegen starker Beschädigung der Häuser nicht an ihrer alten Stelle belassen werden konnten, weil sie sonst den Witterungseinflüssen oder dem Zugriff Unberechtigter ausgesetzt gewesen wären. Im Laufe der Zeit wurde dem Polizeiamt die Sorge für die durch die Luftangriffe geschädigten Volksgenossen in weitestem Umfange übertragen. Dazu gehörten auch die Aufgaben, die der Stadtverwaltung hinsichtlich der Versorgung der geschädigten Bevölkerung mit Lebensmitteln vorbehalten waren. In den letzten Jahren des Krieges kam auch die Ausstellung von Abreisegenehmigungen hinzu, die Vorbereitungen für Umquartierungen der Bevölkerung in weniger gefährdete Gebiete und die vorsorgliche Möbelverschickung nach außerhalb. So hat sich das Polizeiamt im Laufe des Krieges zu einem ausgesprochenen Kriegshilfeamt entwickelt.
In den beiden letzten Jahren des Krieges wurde die Unterbringung von Einzelhandelsgeschäften, deren bisherige Unterkünfte der Vernichtung anheimgefallen waren, umso schwieriger, je mehr die Stadt von den Bombenangriffen heimgesucht wurde. Da aber die Bochumer Bevölkerung auch weiterhin wenigstens mit dem Notwendigen versorgt werden mußte, war auch bei der Durchführung dieser Aufgabe behördliche Lenkung und unter Umständen Anwendung staatlichen Zwangs erforderlich. Die damit verbundenen Arbeiten wurden dem bereits bestehenden Wohnungs- und Siedlungsamt übertragen.
Als eine der Stadtverwaltung angegliederte Dienststelle trat gleich zu Kriegsbeginn die durch einen Erlaß des Reichsverkehrsministers geschaffene Fahrbereitschaft in Erscheinung. In sachlicher Beziehung dem Bevollmächtigten für den Nahverkehr beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf unterstehend, wurde sie in persönlicher Hinsicht dem Oberbürgermeister insbesondere dadurch unterstellt, daß Beamte und Angestellte der Stadt in ihr tätig wurden und diese wie die ehrenamtlichen Leiter der Fahrbereitschaft unter der persönlichen Aufsicht des Oberbürgermeisters ihre Funktionen zu erfüllen hatten. Die kriegsbedingte Verringerung des Wagenbestandes und die Verknappung des Kraftstoffs machte eine nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wohl ausgewogenen Lenkung des Transportwesens und Verteilung der Kraftstoffe erforderlich. Die hiermit verbundenen Arbeiten erledigte die eben erwähnte Fahrbereitschaft, die in der Nachkriegszeit in die rein städtische Dienststelle des Straßenverkehrsamts ausmündete.


Großes Kopfzerbrechen verursachte die besonders in der letzten Kriegszeit immer häufiger notwendig werdende Verlegung von Dienststellen, hervorgerufen durch die Vernichtung der ursprünglichen Unterkünfte. Hiervon wurden insbesondere betroffen das Steueramt, Wohlfahrtsamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Stadtamt für Familienunterhalt, Garten- und Friedhofsamt, Stadtamt für Leibesübungen, Statistische Amt, Wirtschaftsamt, Polizeiamt, der Fuhrpark, die Hauptfeuerwache und die Stadtwerke. Manche Dienststellen — so z. B. das Steueramt — mußten sich eine wiederholte Verlegung gefallen lassen. Zwar waren im voraus Pläne für eine anderweitige Unterbringung vorbereitet. Sie erfüllten jedoch ihren Zweck deshalb häufig nicht, weil die für die Aufnahme der Dienststellen vorgesehenen Gebäude den Luftangriffen ebenfalls zum Opfer gefallen waren.
Um wichtige Akten, historisch bedeutsame Urkunden und Archivteile, künstlerisch wertvolle Gegenstände oder auch die für die Verwaltung unentbehrlichen Bestände der Rathausbücherei sowie sonstige Vermögensobjekte vor der Vernichtung zu bewahren, wurden sie in weniger gefährdeten Gegenden sicher untergebracht. Durch diese Auslagerung ist der Verwaltung mancher unersetzliche Verlust wertvoller Gebrauchs- und Vermögensgegenstände erspart geblieben.
Mit Einstellung der eigentlichen Kriegshandlungen steht die Verwaltung naturgemäß aufs neue vor dem Zwang zur Durchführung organisatorischer Aenderungen. Ausgesprochene Kriegsaufgaben treten zurück oder verschwinden völlig. Ihre Stelle nehmen andere Lebensnotwendigkeiten ein. Demgemäß haben manche jüngst errichteten Dienststellen ihre Daseinsberechtigung ganz oder doch teilweise verloren, andere müssen neu gebildet werden.
Schon in den ersten Tagen nach der Besetzung wurden einige kriegsbedingte Zahlungsverpflichtungen durch die Besatzungsmacht gesperrt. Dazu gehörten insbesondere die Familienunterstützung an die Angehörigen der zum Heeresdienst Eingezogenen und die Entschädigungen, die an Bombengeschädigte zu zahlen waren. Das inzwischen recht umfangreich gewordene Stadtamt für Familienunterhalt konnte deshalb aufgelöst werden. Zur Erledigung der restlichen Abwicklungsarbeiten genügte fortan eine kleine abteilungsmäßige Dienststelle, die nun wieder dem Wohlfahrtsamt angeschlossen wurde, von dem sie s. Zt. auch ausgegangen war. Auch das Kriegsschädenamt hatte seine bisherige Bedeutung wenigstens vorerst stark eingebüßt. Es ging zwar als selbständige Dienststelle nicht völlig unter, da die Aussicht auf eine spätere teilweise Entschädigung im Wege eines gesamtdeutschen Lastenausgleichs nicht durchaus verschlossen wurde. Weil aber hinfort nur die der Beweissicherung dienenden Arbeiten verblieben, schmolz das ehemals so große Kriegsschädenamt doch gewaltig zusammen. Später wurden ihm allerdings noch die Aufgaben zugewiesen, die mit der Erstattung von Ausgaben für kriegsbeschädigte Wohngrundstücke im Rahmen des Wohnungsnotprogramms zusammenhingen, und die Prüfung und Anweisung der Erstattung von Besatzungskosten.
Eine neue Aufgabe erwuchs der Verwaltung durch die Betreuung der Flüchtlinge, die zunächst dem Wohlfahrtsamt übertragen wurde. Infolge der ständigen Vermehrung der Betreuungsfälle ergab sich jedoch sehr bald die Notwendigkeit, eine selbständige Dienststelle in Gestalt des Flüchtlingsamts zu errichten. Das Wohlfahrtsamt war es auch, dem im August 1945 die Betreuungsstelle für Verdrängte und Befreite, d. h. für die durch das Nazisystem politisch, rassisch und religiös Verfolgten angegliedert wurde. Ueber das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderfürsorge entschied und entscheidet auch heute noch der aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Kreissonderhilfsausschuß. Das Wohlfahrtsamt trug also in gewissem Sinne den Charakter einer Geschäftsstelle dieses Ausschusses. Gegen Ende des Jahres 1947 erschien eine Verordnung der britischen Militärregierung, die die Anmeldung des den Naziverfolgten entzogenen oder enteigneten Vermögens mit dem Ziele der Wiedergutmachung anordnete. Das führte im März 1948 zur Bildung der W i e d e r g u t m a c h u n g s - und Betreuungsstelle, die als neue Abteilung an das Rechtsamt angeschlossen wurde. Die organisatorisch notwendige Folge davon war die Loslösung der Geschäftsstelle des Kreissonderhilfsausschusses vom Wohlfahrtsamt und ihre Eingliederung in die neue Betreuungsstelle. Wiederholten Aenderungen in der Gliederung und im Aufbau ist das städtische Bauamt ausgesetzt gewesen. Neben Gründen rein organisatorischer Art, die eine straffere Zusammenfassung der Aufgaben und damit eine klarere Aufgliederung der Dienststellen zum Ziel hatten, zwangen die Verknappung von Baustofferzeugnissen, die Schwierigkeiten im Transportwesen und der Leistungsrückgang der Arbeitskräfte zu verwaltungsmäßigen Neubildungen. So entstanden in der Nachkriegszeit die Zentralbeschaffungsstelle, die Dienststellen für die bauwirtschaftlichen Anerkenntnisse, für den Arbeits- und Firmeneinsatz sowie für das Baugeräte- und Transportwesen, die ihrerseits wieder zu dem auf höherer Organisationsstufe stehenden Baulenkungsamt zusammengefaßt wurden.
Dem Hochbauamt wurden die Neubau- und die Bauunterhaltungsabteilung, die früher nicht zu einer organisatorischen Einheit verbunden waren, eingegliedert. Außerdem wurden in der strukturell weniger strengen Art einer bloßen Angliederung die Heizungsabteilung und die Wohnungsplanungsstelle dem Hochbauamt zugeschlagen. Die Wohnungsplanungsstelle erhält dadurch besondere Bedeutung, daß sie gleichzeitig eine Einrichtung des Wohnungsamts darstellt und somit eine enge Verbindung und Zusammenarbeit zwischen den beiden wichtigen Aemtern für das Wohnungswesen und die Bauverwaltung gewährleistet.
Die gerade erwähnte, für das Wohnungswesen zuständige Dienststelle war übrigens bis zur Nachkriegszeit auch für das Siedlungswesen federführend; als Wohnungs- und Siedlungsamt war sie dem Bauamt angeschlossen. Als aber die Frage der Wohnraumbewirtschaftung zu einem der brennendsten Probleme der Gemeindepolitik wurde, mußte sich dieser Umstand notgedrungen organisatorisch auswirken. Die bisher vereinigt gewesenen Gebiete des Wohnungs- und des Siedlungswesens wurden voneinander getrennt. Im Rahmen der Bauverwaltung steht seitdem das selbständig gewordene Siedlungsamt, während sich das Wohnungsamt völlig vom Bauamt getrennt hat und als selbständige Dienststelle im Gefüge der Gesamtverwaltung erscheint.
Zu den Vorbereitungen für die Verwirklichung einer zeitgemäßen städtebaulichen Planung gehört die Beseitigung der Gebäudetrümmer. Die hierbei anfallenden Baustoffe tragen mit zur Ueberwindung der Materialbeschaffungsschwierigkeiten bei. Eine Abteilung für Trümmerbeseitigung und eine solche für Trümmerverwertung erscheinen deshalb seit 1945 als Dienststellen im Rahmen des städtischen Bauamts.
Der verlorene Krieg hat das wirtschaftliche Gepräge der Stadt Bochum geändert. Der sicher in Aussicht stehende Verlust eines Teiles der Großindustrie zwingt zu gemeindepolitischen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung mit dem Ziele der Gewinnung krisenfester mittel- und kleinindustrieller Betriebe. Das hat Veranlassung gegeben zur Gründung einer besonderen Dienststelle für Wirtschaftsförderung, die dem Hauptamt angeschlossen ist.
Noch bis Ende April 1947 wurden die Aufgaben des amtlichen Bekanntmachungsdienstes, der Aufklärung und der Stadtwerbung durch eine besondere Abteilung des Hauptamts durchgeführt. Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Presseamt als von dem Hauptamt gelöste und damit selbständig gewordene Dienststelle innerhalb der Verwaltung.
Besondere umfangreiche organisatorische Veränderungen brachte die Neuordnung des Polizeiwesens zu Anfang des Jahres 1946 mit sich. Auf Anordnung der Militärregierung wurde die Verwaltungspolizei von der den Ordnungs- und Sicherheitsdienst versehenden Vollzugspolizei getrennt. Nur die letztere sollte hinfort berechtigt sein, die Bezeichnung „Polizei" zu führen und nach organisatorischer Trennung von dem Körper der Gemeindeverwaltung als besondere behördliche Einrichtung erscheinen. Das Stadtpolizeiamt wurde daher aufgelöst. Die von diesem bisher zu erledigenden, polizeilichen Charakter tragenden Aufgaben wurden auf die Stadtämter verteilt, die schon früher verwandte Aufgabengebiete zu erledigen hatten. So z. B. wurden die früheren viehseuchenpolizeilichen Aufgaben der Schlachthofverwaltung übertragen. Die ehemaligen baupolizeilichen Angelegenheiten führt seitdem das Bauaufsichtsamt durch, das der städtischen Bauverwaltung eingegliedert ist. Die gewerblichen Angelegenheiten, die schon immer den Hauptbestandteil der Stadtpolizeiverwaltung ausmachten, sind mit Einschluß der Preisüberwachung in einem neu gebildeten Stadtamt zusammengefaßt worden, das die Bezeichnung Gewerbeamt erhalten hat. Aber auch alle Dienstzweige der früheren staatlichen Polizei, die verwaltungsmäßigen Charakter trugen, sind auf die Stadtverwaltung und deren Dienststellen übergegangen. So sind vor allem auch die über das Stadtgebiet verteilten Einwohnermeldeämter städtische Einrichtungen geworden. Die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Meldewesens obliegt seitdem dem Statistischen Amt, dessen Bezeichnung sich dementsprechend in Einwohnermeldeamt und Statistisches Amt geändert hat.
Nach dem Zusammenbruch war die räumliche Unterbringung der städtischen Dienststellen, vom organisatorischen Standpunkt aus gesehen, denkbar ungünstig. Der Ausfall einer großen Zahl von Büroräumen im Rathause selbst und die Zerstörung auch anderer städtischer Verwaltungsgebäude hatte die Verlegung von Dienststellen in Schulen, Heime und Baracken erforderlich gemacht. Es war deshalb oberstes Gebot, sobald wie möglich mit der baulichen Instandsetzung zu beginnen und sie beschleunigt durchzuführen, damit der die Verwaltung hemmende Zustand der Zersplitterung behoben würde. Tatsächlich konnten auch nach verhältnismäßig kurzer Zeit einige Stadtämter wieder in das Rathaus zurückverlegt werden. Eine fühlbare Entspannung der Raumnot trat aber erst ein, nachdem in dem stark zerstörten Gebäude der ehemaligen Kommunalbank einige Stockwerke wieder ausgebaut waren und nun das Straßenverkehrsamt, das Kriegsschädenamt sowie das Wohnungsamt aus dem Rathause herausgenommen und in den neugewonnenen Raum der Kommunalbank verlegt werden konnten. Damit ergab sich auch die Möglichkeit, im Rathause die Dienststellen unterzubringen, die nach ihrem Aufgabenbereich zusammengehörten.
Infolge der Zerstörung des Stadtkerns hatte ein großer Teil der Bochumer Bevölkerung seine Wohnung in die Außenbezirke der Stadt verlegen müssen. Um den Bewohnern der Randgebiete die weiten Wege zum Rathause zu ersparen und die so schon übermäßig in Anspruch genommenen Verkehrsmittel zu entlasten, ist die sachliche Zuständigkeit der in den Außenbezirken untergebrachten Verwaltungsstellen erheblich erweitert worden. Von der Stadtvertretung ausgehende Vorschläge, die auf eine noch weitergehende Dezentralisation hinzielen, werden z. Zt. ernstlich erwogen. Es wird alles getan werden, was praktisch durchführbar und wirtschaftlich zu vertreten ist, um den Bewohnern der Außenbezirke den Verkehr mit der Verwaltung möglichst zu erleichtern.
 


Die städtischen Dienstkräfte

 

Personalstand
Der Personalstand war, wie aus der nachfolgenden Aufstellung zu ersehen, in der Berichtszeit großen Veränderungen unterworfen. Dies ist in erster Linie auf die der Stadtverwaltung durch den Krieg zugefallenen neuen Aufgaben zurückzuführen.
In der Zeit von August 1943 bis März 1945 waren durchschnittlich 80 Beamte und Angestellte von anderen Behörden - zunächst im Wege freiwilliger Nachbarhilfe von Bochumer Behörden und von benachbarten Stadtverwaltungen, später durch Abordnungen des Ministers des Innern aus Nord-, Mittel- und Ostdeutschland sowie aus Oesterreich - zusätzlich für den Fliegerschädeneinsatz bei der Stadtverwaltung - Kriegsschädenamt - tätig. Diese zusätzlichen Kräfte sind in den folgenden Zahlen nicht enthalten.

Angestellte
Die Zahl der Angestellten hat sich mit 795 am 1. 4. 1938 auf 1.495 bis zum 31. 3. 1948 erhöht, nachdem sie 1944 einen Höchststand von 1.677 erreicht hatte. Diese Erhöhung ist in erster Linie durch die außergewöhnlich umfangreichen Kriegs- und Kriegsfolgeaufgaben notwendig geworden. Es mußten folgende Dienststellen eingerichtet werden:
Ernährungsamt, Wirtschaftsamt, Kriegsschädenamt, Familienunterstützung für Angehörige der zum Wehrdienst Eingezogenen, Straßenverkehrsamt, Wohnungsamt, Besatzungsamt, Wiedergutmachungsslelle für die Opfer des Naziregimes und Flüchtlingsamt. Obwohl alle nicht dringend notwendigen Verwaltungsaufgaben während des Krieges stark eingeschränkt und zum Teil ganz eingestellt wurden, mußten doch zum Teil auch Ersatzkräfte für die zum Wehrdienst eingezogenen oder für die in die besetzten Gebiete abgeordneten Beamten und Angestellten eingestellt werden.
Erhöhung der Zahl der Beamten und Angestellten durch Übernahme neuer Aufgaben
Durch Erlaß des Reichsministers des Innern vom 29. Januar 1940 ist die frühere Kommunalbank A.-G. in Bochum ab 1. April 1940 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Städtische Sparkasse übergegangen.   Im Zuge dieser Eingliederung wurden 71  Bankangestellte in den Dienst der Städtischen Sparkasse übernommen.
Auf Anordnung der Militärregierung wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1946 die Aufgaben der früheren  staatlichen   Polizeiverwaltung  auf  die Gemeinden übertragen. Aus diesem Anlaß traten 36  Beamte  und  14  Angestellte der staatlichen Polizeiverwaltung in den städtischen Dienst über.

Einberufungen zum Wehrdienst, zur Organisation Todt; Abordnungen und Dienstverpflichtungen
Zahl der zum Wehrdienst einberufenen, zur Organisation Todt und zu Verwaltungen der besetzten Gebiete abgeordneten und für Kriegsaufgaben in der Heimat dienstverpflichteten Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung:
Stand am:
1.4. 1940  Beamte 108  Angest 124  Arbeiter 385    Zus 617
1.4.1941   Beamte 128  Angest 197  Arbeiter  447   Zus 772
1.4.1942   Beamte 137  Angest 241  Arbeiter 526    Zus 904
1.4. 1943  Beamte 188  Angest 280  Arbeiter 553    Zus l 021
1.4.1944   Beamte 188  Angest 299  Arbeiter 566    Zus 1053
1.4.1945   Beamte 206  Angest 314  Arbeiter 617    Zus l 137
 

Gefallen sind:
als Soldat - Beamte 16, Angest  34, Arbeiter  86,  Zus  136
durch Kriegseinwirkungen in der Heimat - Beamte 13, Angest 16 , Arbeiter 22, Zus  51
Am 31. 3. 1948 befanden sich noch  in Kriegsgefangenschaft oder waren als vermißt  gemeldet: Beamte 22, Angest  61,  Arbeiter 123, Zus 205


Da in vielen Fällen die Anschriften der Angehörigen nicht bekannt sind, können die Zahlen der Kriegsgefangenen und Vermißten nicht getrennt angegeben werden.

Stand der Entnazifizierung
In der Zeit von Mai 1945 bis zum 31. März 1948 wurden aus politischen Gründen insgesamt 203 Beamte 159 Angestellte  und 39 Arbeiter aus dem städtischen Dienst entlassen.
Hiervon wurden auf Grund der Entscheidung des Entnazifizierungs-Berufungsausschusses bezw. der Militärregierung und mit Zustimmung des Personalausschusses der Stadtvertretung oder des Betriebsrates wieder eingestellt

a) unter Wiedereinsetzung  in ihre alten Rechte: Beamte 32,  Angest  31, Arbeiter 3
b) unter ungünstigeren Bedingungen: Beamte 53,  Angest 14
Nach der Entlassung aus politischen Gründen sind mit gekürzten Versorgungsbezügen 15 Beamte in den Ruhestand versetzt worden. Außerdem wurden aus politischen Gründen zurückgestuft, aber nicht entlassen 7 Beamte.
 

Mitwirkung des Personalausschusses der Stadtvertretung und des Betriebsrates
Zur Schaffung und Erhaltung einer zuverlässigen, auf demokratischer Grundlage stehenden Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenschaft, zur Ueberwachung und Einhaltung ihrer Pflichten, zur Wahrung ihrer Rechte und zur Mitwirkung bei sonstigen wichtigen Angelegenheiten sind der Personalausschuß und der Betriebsrat weitgehend eingeschaltet worden.

a) Personalausschuß
Für den Personalausschuß wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 31. Mai 1946 eine Satzung beschlossen, die am 18. Juni 1946 von der Militärregierung genehmigt worden ist. Der Personalausschuß besteht aus 5 Stadtverordneten. An den Sitzungen nehmen der Oberstadtdirektor oder sein Vertreter, der Leiter des städtischen Personalamtes und ein Vertreter des Betriebsrats mit beratender Stimme teil. Die erste Sitzung fand am 15. Juni 1946 statt. Bis zum 31. März 1948 sind 28 Sitzungen abgehalten worden, in denen insgesamt 216 Punkte behandelt wurden.

b) Betriebsrat
Durch das Gesetz Nr. 22 des Kontrollrats (Betriebsrätegesetz) vom 10. April 1946 ist zur Wahrnehmung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeiter und Angestellten in den einzelnen Betrieben die Errichtung und Tätigkeit von Betriebsräten in ganz Deutschland gestattet worden. Mit Zustimmung der Militärregierung wurde bei der Stadtverwaltung Bochum bereits am 3. Dezember 1945 ein Betriebsrat gewählt, der für die Arbeiter, Angestellten und Beamten zuständig ist. Nach Veröffentlichung des Betriebsrätegesetzes fanden am 12. Dezember 1946 Neuwahlen statt. Der Betriebsrat wurde zu allen Einstellungen und Entlassungen im Rahmen seiner Zuständigkeit gehört. Weiter wurden mit ihm alle übrigen wichtigen Personalangelegenheiten besprochen. Bis zum Ende der Berichtszeit am 31. März 1948 fanden insgesamt 20 Sitzungen mit den Vertretern des Betriebsrates statt.

Beamtenrecht - Tarifrecht

a)  Beamtenrecht
Für die Beamten und Versorgungsempfänger waren das Deutsche Beamtengesetz vom 26. 1. 1937, die Reichsdienststrafordnung vom gleichen Tage und das Reichsbesoldungsgesetz vom 16. 12. 1927 mit den dazu ergangenen Aenderungen weiterhin maßgebend. Das Beamtenrecht wurde in den Jahren 1939 bis 1945 laufend durch Verordnungen und Erlasse den Erfordernissen des Krieges angepaßt, (z. B.: Aufhebung der Altersgrenze, Wiederbeschäftigung von Ruhestands-beamten, Vereinfachung des Prüfungswesens, Vereinfachung auf dem Gebiet des Beamten-und des Dienststrafrechts, Weiterbeschäftigung von verheirateten weiblichen Beamten). Die Militärregierung hat durch Anordnungen vom 2. Januar und 14. Mai 1946 zahlreiche Bestimmungen des Deutschen Beamtengesetzes außer Kraft gesetzt. Es handelt sich vor allem um Bestimmungen mit nationalsozialistischem Einschlag. Die schon seit längerer Zeit laufenden Verhandlungen über ein neues Gesetz für den Dienst in der öffentlichen Verwaltung im Lande Nordrhein-Westfalen sind noch nicht zum Abschluß gekommen. Einzelne Länder der Westzonen haben bereits neue Beamtengesetze. Die Reichsdienststrafordnung wurde 1945 von der Militärregierung aufgehoben. Die früheren Dienststrafkammern sind noch nicht wieder zugelassen. Infolgedesssen können förmliche Dienststrafverfahren seit 1945 nicht mehr durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, daß Beamte z. T. schon über 2 Jahre keinen Dienst mehr verrichten. Bei der Stadtverwaltung Bochum ist nur ein Beamter seit Januar 1948 vom Amt suspendiert. Warnungen und Verweise können nach wie vor vom Dienstvorgesetzten erteilt werden.

b) Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter
In arbeitsrechtlicher Beziehung sind in der Berichtszeit grundlegende Veränderungen eingetreten. Auf Grund des § 18 Abs. 2 des inzwischen außer Kraft getretenen Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGB1.1 S. 220) hat der frühere Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst am 1. April 1938 folgende Tarifordnungen erlassen, die im wesentlichen auch jetzt noch in Kraft sind:
Allgemeine Tarifordnung    für    Belegschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (ATO),
Tarifordnung A    für    Belegschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TOA),
Tarifordnung B für Belegschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TOB).
Während die Allgemeine Tarifordnung Bestimmungen enthält, die die Rechtsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern gemeinsam betreffen, sind in der Tarifordnung A die Rechtsverhältnisse der Angestellten und in der Tarifordnung B diejenigen der Arbeiter niedergelegt. Das besondere Merkmal dieser drei grundlegenden Tarifordnungen besteht darin, daß das gesamte Tarifrecht, insbesondere die Bezahlung, die Urlaubsgewährung und die Versorgung der nichtbeamteten Bediensteten in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vereinheitlicht ist. Der unerquickliche Zustand der Unübersichtlichkeit zahlreicher nebeneinander bestehender unterschiedlicher Tarifverträge und Tarifordnungen ist damit beseitigt worden. Durch die Allgemeine Tarifordnung wurde außerdem für die nichtbeamteten Belegschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung vorgesehen. Die Richtlinien für diese zusätzliche Versorgung sind in der Anlage D der Tarifordnung niedergelegt. § l dieser Richtlinien bestimmt, daß Versorgungsansprüche zwischen dem Dienstberechtigten und dem Belegschaftsmitglied im Rahmen der Richtlinien durch Dienstordnung oder durch Arbeitsvertrag begründet werden können. Es handelt sich hier um eine Kannvorschrift. Die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe sind jedoch allgemein dazu übergegangen, den Belegschaftsmitgliedern eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten, soweit dies nicht bereits früher geschehen war. Nach eingehender Prüfung wurde für die städtischen Angestellten und Arbeiter eine Zusatzversicherung bei der Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder für zweckmäßig gehalten. Die außerdem noch mögliche Ueberversicherung bei der Angestelltenversicherung konnte sowohl hinsichtlich der aufzubringenden Beiträge als auch hinsichtlich der Rentenleistun-gen gegenüber der Versicherung bei der Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) als nicht gleichwertig anerkannt werden.
Durch die örtliche Dienstordnung vom 30. März 1940 ist bei der Stadtverwaltung Bochum für die mindestens 18 Jahre alten Angestellten und Arbeiter eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei der ZRL. abgeschlossen worden. Voraussetzung war allerdings, daß sie bei ihrem Eintritt in den Dienst das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Von der Versicherung blieben ausgeschlossen diejenigen im Arbeiterverhältnis beschäftigten Belegschafts-mitglieder, die am 1. April 1938 bereits Anwartschaft oder Anspruch auf Ruhelohn oder Hinterbliebenenversorgung erworben hatten, sowie diejenigen Angestellten, die nur für vorübergehende Dienstleistungen eingestellt waren. Die vor dem 1. April 1938 eingestellten Arbeiter sind damit Mitglieder der Ruhegeldkasse der städtischen Arbeiter geblieben, die bereits früher bestand. Die Beiträge zur ZRL. werden zu 2/3 von der Stadt und zu 1/3 von den Belegschaftsmitgliedern getragen.

Quelle: Verwaltungsbericht der Stadt Bochum, 1938 - 1948, Papierwerk Bochum , Seite 26 - 32
 

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